Sachverhalt:
Der Rat
der Stadt Hitzacker (Elbe) hat in seiner Sitzung am 10.07.2013 beschlossen,
dass Verfahren zur 1. Änderung des Bebauungsplans Biogas Räsenberg einzuleiten.
Die
Änderung wird nötig, weil der Betreiber der Biogasanlage die Errichtung einer
Holzhackschnitzelheizung und – trocknung, zur Absicherung der
Nahwärmeversorgung in Hitzacker (Elbe), beabsichtigt.
Mit der
1. Änderung des Bebauungsplans wird der Bau einer solchen Anlage baurechtlich
zugelassen.
Das
Änderungsverfahren wurde im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 a BauGB
durchgeführt.
In der
Zeit vom 22.09.2013 bis einschließlich 22.10.2013 hat der Entwurf des
Bebauungsplans Biogas Räsenberg - 1. Änderung öffentlich ausgelegen. Mit
Schreiben vom 13.09.2013 wurden die Behörden und sonstige Träger öffentlicher
Belange gemäß § 4 (2) BauGB aufgefordert, bis zum 22.10.2013 eine Stellungnahme
zu der Planung abzugeben.
Es
wurden keine abzuwägenden Stellungnahmen von den Behörden und den Trägern
öffentlicher Belange vorgetragen.
Im
Rahmen der öffentlichen Auslegung des Planentwurfes wurden von Bürgern
ebenfalls keine Anregungen vorgetragen.
Mit dem
Ende der Auslegungsfrist gem. § 4 Abs. 2 BauGB
ist das Änderungsverfahren zum Bebauungsplan Biogas Räsenberg soweit
abgeschlossen, dass der Satzungsbeschluss gefasst werden kann.
Beschlussvorschlag:
Der
Bebauungsplan Biogas Räsenberg – 1.Änderung wird als Satzung beschlossen.
Gleichzeitig wird die Begründung zum Bebauungsplan beschlossen.