Betreff
Bebauungsplan "Biogas Räsenberg" - 1. Änderung, Satzungsbeschluss gem. § 10 BauGB
Vorlage
30/506/2013
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

Der Rat der Stadt Hitzacker (Elbe) hat in seiner Sitzung am 10.07.2013 beschlossen, dass Verfahren zur 1. Änderung des Bebauungsplans Biogas Räsenberg einzuleiten.

Die Änderung wird nötig, weil der Betreiber der Biogasanlage die Errichtung einer Holzhackschnitzelheizung und – trocknung, zur Absicherung der Nahwärmeversorgung in Hitzacker (Elbe), beabsichtigt.

Mit der 1. Änderung des Bebauungsplans wird der Bau einer solchen Anlage baurechtlich zugelassen. 

 

Das Änderungsverfahren wurde im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 a BauGB durchgeführt.

In der Zeit vom 22.09.2013 bis einschließlich 22.10.2013 hat der Entwurf des Bebauungsplans Biogas Räsenberg - 1. Änderung öffentlich ausgelegen. Mit Schreiben vom 13.09.2013 wurden die Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (2) BauGB aufgefordert, bis zum 22.10.2013 eine Stellungnahme zu der Planung abzugeben.

 

Es wurden keine abzuwägenden Stellungnahmen von den Behörden und den Trägern öffentlicher Belange  vorgetragen.

 

Im Rahmen der öffentlichen Auslegung des Planentwurfes wurden von Bürgern ebenfalls keine Anregungen vorgetragen. 

 

Mit dem Ende der Auslegungsfrist gem. § 4 Abs. 2 BauGB  ist das Änderungsverfahren zum Bebauungsplan Biogas Räsenberg soweit abgeschlossen, dass der Satzungsbeschluss gefasst werden kann.

 

 


Beschlussvorschlag:

Der Bebauungsplan Biogas Räsenberg – 1.Änderung wird als Satzung beschlossen. Gleichzeitig wird die Begründung zum Bebauungsplan beschlossen.