Sachverhalt:
In den mit dem
Förderverein Archäologisches Zentrum Hitzacker e.V. geführten Gesprächen hat
sich die Überlegung „Gründung einer Stiftung für das Archäologische Zentrum
Hitzacker“ ergeben. Aus diesem Grunde wurde am 24.09.2013 die Stiftungsberatung
der Regierungsvertretung Lüneburg in Anspruch genommen, um Details zu erörtern.
Der über das Informationsgespräch gefertigte Vermerk ist anliegend beigefügt.
Im Verlauf des
Informationsgespräches wurde deutlich, dass die Gründung einer „Bürgerstiftung
Hitzacker“, ausgestattet als Kulturstiftung, die erfolgversprechendste
Möglichkeit dafür sein könnte, eine erfolgreiche Spendenakquirierung zu
praktizieren. Die Nachteile bestehen jedoch darin, dass der Betrieb des
Archäologischen Zentrums Hitzacker hierbei ausgegliedert sein sollte und
anderweitig zu regeln ist.
Damit würde der
Betrieb des Freilichtmuseums bei der Stadt Hitzacker (Elbe) verbleiben.
Darüber hinaus könnte
sich die Gründung einer „Bürgerstiftung Hitzacker“ zum gegenwärtigen Zeitpunkt
in Konkurrenz zur Erhebung eines freiwilligen Tourismusbeitrages
kontraproduktiv auswirken.
Es verbleibt die
Möglichkeit der Gründung einer „AZH-Stiftung“. Hierbei wird jedoch zu bedenken
sein, dass die angesprochene Zielgruppe ebenso eingeschränkt sein könnte, wie
bei der Ansprache durch den bestehenden Förderverein Archäologisches Zentrum
Hitzacker e.V.. Damit besteht das Risiko, dass sich trotz umfassendem
Verwaltungsaufwand, der sich für die Gründung einer „AZH-Stiftung“ (Führung
eines Anerkennungsverfahrens einschl. Finanzplan, Sicherstellung des
Stammkapitals etc.) ergibt, kein Erfolg
einstellt, der nicht auch vom Förderverein Archäologisches Zentrum Hitzacker
e.V. erzielt werden kann. Insoweit sollte abgewogen werden, ob Bemühungen nicht
vorrangig für die Stärkung des Fördervereins eingesetzt werden sollten.
Über die weitere
Verfahrensweise ist zu beraten.
Beschlussvorschlag:
Ergebnis der
Beratung.