Betreff
Einzelintegration in der DRK-Kindertagesstätte Mullewapp
Vorlage
14/474/2013
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

Mit Mail vom 17.10.2013 teilte der Landkreis mit, dass das DRK für den Kindergarten Mullewapp einen Antrag auf Durchführung einer Einzelintegrationsmaßnahme gestellt hat.

 

Es handelt sich um ein fünfjähriges Mädchen, dass bereits seit 2 Jahren in der Kita in Dannenberg (Elbe) betreut wird und dem jetzt Leistungen der Eingliederungshilfe für behinderte Menschen nach §§ 53/54

SGB XII bewilligt wurden. Es befindet sich in der Ganztagsgruppe, die derzeit mit 19 Kindern belegt ist.

 

Da eine lange Bindung an die Einrichtung besteht und die Integrationsgruppe der ev. Kindertagesstätte in Dannenberg (Elbe) voll belegt ist, möchte sich das DRK dieser Aufgabe gern stellen. Ein Wechsel in eine andere Einrichtung würde laut Frau Köhler (Kommunale Kita-Fachberatung) nicht dem Wohl des Kindes entsprechen.

Leider ist es bis dato nicht gelungen, die Stelle einer heilpädagogischen Fachkraft zu besetzen. Das Bewerbungsverfahren ist noch nicht abgeschlossen. Unter dem Vorbehalt eine Fachkraft einstellen zu können, wird die Durchführung der Einzelintegration zum 01.11.2013 beantragt.

 

 Bei einer Einzelintegration in Kindergartengruppen reduziert sich die Gruppengröße von 25 auf höchstens 20 Kinder. Außerdem wird für das behinderte Kind kein Elternbeitrag erhoben, sodass sich die Einnahmen in diesem Bereich entsprechend reduzieren.

Das Integrationskind erhält zusätzlich eine Förderung durch eine heilpädagogische Fachkraft an 10 Stunden in der Woche. Vom örtlichen Träger der Sozialhilfe wird im Rahmen der Eingliederungshilfe eine Pauschale von 1.536,72 € monatlich für Sach- und Personalkosten gezahlt.

 

Beschlussvorschlag:

Vorbehaltlich der Zustimmung des Landkreises Lüchow-Dannenberg wird befürwortet, ein Kind mit Behinderung in der Kindergartengruppe der Kindertagesstätte Mullewapp im Rahmen der Einzelintegration aufzunehmen, soweit die entstehenden zusätzlichen Sach- und Personalkosten durch die entsprechende Pauschale der Eingliederungshilfe gedeckt sind.