Sachverhalt:
Aufgrund
des Antrages der Fa. Gusborner Innovations und Gründer Zentrum (GIGZ) vom
23.01.2013 soll der Bebauungsplan "Am Turm" geändert werden.
Die Änderung
wird nötig, da im rechtskräftigen Bebauungsplan ein "Sondergebiet für
Informationstechnologie, für Anlagen, die der Erforschung, Entwicklung oder
Schulung in Informationstechnologen dienen" festgesetzt ist.
In
diesem Sondergebiet sind zurzeit:
1.
Nicht wesentlich störende Gewerbebetriebe, die der Erforschung
oder Entwicklung von
Informationstechnologien dienen.
2.
Anlagen für Aus- und Fortbildung, Beratung, Ausstellung und
Kongresse in Informationstechnologien
3.
Büro- und Verwaltungsgebäude als Bestandteil von Ziffer 1. und 2.
4.
Nicht wesentlich störender Groß- und Einzelhandel mit EDV - Hard-
und Software.
zulässig.
Das
GIGZ beabsichtigt die erworbenen Gebäudekomplexe an Gewerbebetriebe aller Art
zu vermieten. Weiterhin sind für den Torii-Tower auch Anlagen für sportliche
Zwecke angedacht.
Einzelheiten
sind dem beiliegenden Expose der GIGZ zu entnehmen.
Die
baurechtliche Zulässigkeit der Vorhaben ist durch die o.g. Festsetzung im
Bebauungsplan nicht gegeben.
Aus
diesem Grund sind die Festsetzungen von einem Sondergebiet (SO) in ein
Gewerbegebiet (GE) zu ändern.
Die Honorarkostenanfrage bezog sich lediglich auf die Änderung des Sondergebiets, die Grünstrukturen werden somit nicht geändert. Bei weitergehenden Planungen der Fa. GIGZ würden sich die Honorare entsprechend erhöhen; erneute Honorarkostenschätzungen müssten eingeholt werden. Ein Vorabgespräch mit dem Landkreis Lüchow-Dannenberg wäre in diesem Fall allerdings sinnvoll.
Beschlussvorschlag:
Das
Verfahren zur 1. Änderung des Bebauungsplan "Am Turm" wird
eingeleitet.