Sachverhalt:
Die Fraktion
Bündnis 90/ Die Grünen beantragt in Ihrem Schreiben vom 23.09.2013 die Änderung
des Bebauungsplans Hermann-Löns-Straße Süd.
Nachfolgende
Festsetzungen sollen geändert werden, um neben dem landwirtschaftlichen
Verkehr, auch dem Durchgangsverkehr das Durchfahren der Hermann-Löns-Straße zu
ermöglichen.
Festsetzung der Hermann-Löns-Str. im
Bebauungsplan:
Verkehrsfläche
besonderer Zweckbestimmung
Zweckbestimmung:
Verkehrsberuhigter Bereich, sowie entsprechend der Bezeichnungen der
Verkehrsflächen
Begründung zum Bebauungsplan
Kapitel 3.3 Verkehrsflächen; Verkehrsflächen
besonderer Zweckbestimmung
Um die
lärmempfindlichen Nutzungen an der Hermann-Löns-Straße vor Beeinträchtigungen
durch den Straßenverkehr zu schützen, soll der Durchgangsverkehr aus der Straße
herausgenommen und verkehrsberuhigende Maßnahmen ermöglicht werden. Die Fläche
wird daher als Verkehrsfläche der besonderen Zweckbestimmung
„verkehrsberuhigter Bereich“ festgesetzt. Verkehrsberuhigende Maßnahmen sind
innerhalb der Fläche nach Bedarf vorzunehmen.
Um die an das
Gebiet grenzenden Landwirtschaftsflächen erreichen zu können ist das
Durchfahren der Hermann-Löns-Straße mit Landwirtschaftsfahrzeugen erforderlich.
Die Herausnahme des
Durchgangsverkehrs macht es erforderlich, am Ende der Verkehrsfläche einen
Wendebereich einzurichten.
Die Verkehrsfläche
besonderer Zweckbestimmung, Wendebereich, ist so dimensioniert, dass unter
Mitbenutzung des Flurstücks der Hermann-Löns-Straße und des Wirtschaftsweges
das Wenden von Lastzügen und 3-achsigen Müllfahrzeugen möglich ist.
Beschlussvorschlag: