Betreff
Bebauungsplan Hermann-Löns-Straße Süd, 1.Änderung (Antrag der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen)
Vorlage
30/442/2013
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Die Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen beantragt in Ihrem Schreiben vom 23.09.2013 die Änderung des Bebauungsplans Hermann-Löns-Straße Süd.

Nachfolgende Festsetzungen sollen geändert werden, um neben dem landwirtschaftlichen Verkehr, auch dem Durchgangsverkehr das Durchfahren der Hermann-Löns-Straße zu ermöglichen.

 

Festsetzung der Hermann-Löns-Str. im Bebauungsplan:

 

Verkehrsfläche besonderer Zweckbestimmung

Zweckbestimmung: Verkehrsberuhigter Bereich, sowie entsprechend der Bezeichnungen der Verkehrsflächen

 

Begründung zum Bebauungsplan

Kapitel 3.3 Verkehrsflächen; Verkehrsflächen besonderer Zweckbestimmung

 

Um die lärmempfindlichen Nutzungen an der Hermann-Löns-Straße vor Beeinträchtigungen durch den Straßenverkehr zu schützen, soll der Durchgangsverkehr aus der Straße herausgenommen und verkehrsberuhigende Maßnahmen ermöglicht werden. Die Fläche wird daher als Verkehrsfläche der besonderen Zweckbestimmung „verkehrsberuhigter Bereich“ festgesetzt. Verkehrsberuhigende Maßnahmen sind innerhalb der Fläche nach Bedarf vorzunehmen.

Um die an das Gebiet grenzenden Landwirtschaftsflächen erreichen zu können ist das Durchfahren der Hermann-Löns-Straße mit Landwirtschaftsfahrzeugen erforderlich.

Die Herausnahme des Durchgangsverkehrs macht es erforderlich, am Ende der Verkehrsfläche einen Wendebereich einzurichten.

Die Verkehrsfläche besonderer Zweckbestimmung, Wendebereich, ist so dimensioniert, dass unter Mitbenutzung des Flurstücks der Hermann-Löns-Straße und des Wirtschaftsweges das Wenden von Lastzügen und 3-achsigen Müllfahrzeugen möglich ist.

 


Beschlussvorschlag: