Betreff
Verkauf eines Baugrundstückes in Harlingen
Vorlage
31/400/2013
Art
Beschlussvorlage
Untergeordnete Vorlage(n)

Sachverhalt:

Die Parzelle liegt ca. 2 m unter Straßenniveau und muss kostenaufwändig aufgefüllt werden, um es als Baugrundstück nutzen zu können. Daher sind die Verkaufsaussichten eher gering. Herrn Loelf gehört das Nachbargrundstück. Zunächst wollte er die Nachbarparzelle nur pachten, um sie zu pflegen und zur Erweiterung seines Grundstückes zu nutzen. Die durch ihn angebotene Pacht in Höhe von 500,-- € wollte er zur Abzahlung des Grundstückes nutzen. Ein Kauf sei aufgrund der finanziellen Lage zurzeit nicht möglich.

Ihm wurde erklärt, dass dies rechtlich nicht durchführbar sei und vorbehaltlich des Ratsbeschlusses angeboten, das Grundstück in Raten zu erwerben.

Daraufhin bot Herr L. eine Ratenzahlung in Höhe von 2.500,-- € an.

Die Pflegekosten für das Grundstück liegen bei ca. 150.-- € jährlich. Die darauf liegenden Grundsteuern sind zu vernachlässigen, da sie zurzeit unter 10,-- € pro Jahr liegen, weil sie mit den umliegenden Ländereien zusammen bewertet sind.

Allerdings wird vertraglich geregelt, dass Herr L. die Grundsteuer ab dem Kauf zu tragen hat, da das Grundstück demnächst wahrscheinlich anders (als Baugrundstück)  bewertet wird.

 


Beschlussvorschlag:

An Herrn Heinrich Loelf, Harlinger Straße 39, 29456 Hitzacker (Elbe) wird das Baugrundstück Flurstück 23/25 der Flur 4 der Gemarkung Harlingen in Größe von 1.034 m² verkauft.

Der Kaufpreis in Höhe von 25.374,36 € (24,54 je m²) kann in 9 Raten zu je 2.500,-- € /jährlich und einer Schlussrate in Höhe von 2.847,36 € gezahlt werden.

Sollte es die finanzielle Lage es ermöglichen, können die Raten auch höher ausfallen.