Sachverhalt:
Die Parzelle liegt
ca. 2 m unter Straßenniveau und muss kostenaufwändig aufgefüllt werden, um es
als Baugrundstück nutzen zu können. Daher sind die Verkaufsaussichten eher
gering. Herrn Loelf gehört das Nachbargrundstück. Zunächst wollte er die
Nachbarparzelle nur pachten, um sie zu pflegen und zur Erweiterung seines
Grundstückes zu nutzen. Die durch ihn angebotene Pacht in Höhe von 500,-- €
wollte er zur Abzahlung des Grundstückes nutzen. Ein Kauf sei aufgrund der
finanziellen Lage zurzeit nicht möglich.
Ihm wurde erklärt,
dass dies rechtlich nicht durchführbar sei und vorbehaltlich des
Ratsbeschlusses angeboten, das Grundstück in Raten zu erwerben.
Daraufhin bot Herr
L. eine Ratenzahlung in Höhe von 2.500,-- € an.
Die Pflegekosten
für das Grundstück liegen bei ca. 150.-- € jährlich. Die darauf liegenden
Grundsteuern sind zu vernachlässigen, da sie zurzeit unter 10,-- € pro Jahr liegen,
weil sie mit den umliegenden Ländereien zusammen bewertet sind.
Allerdings wird
vertraglich geregelt, dass Herr L. die Grundsteuer ab dem Kauf zu tragen hat,
da das Grundstück demnächst wahrscheinlich anders (als Baugrundstück) bewertet wird.
Beschlussvorschlag:
An Herrn Heinrich
Loelf, Harlinger Straße 39, 29456 Hitzacker (Elbe) wird das Baugrundstück
Flurstück 23/25 der Flur 4 der Gemarkung Harlingen in Größe von 1.034 m²
verkauft.
Der Kaufpreis in
Höhe von 25.374,36 € (24,54 je m²) kann in 9 Raten zu je 2.500,-- € /jährlich
und einer Schlussrate in Höhe von 2.847,36 € gezahlt werden.
Sollte es die
finanzielle Lage es ermöglichen, können die Raten auch höher ausfallen.