Betreff
Bebauungsplan Hitzacker See - Teilneufassung und Erweiterung, Beschluss über die Stellungnahmen der Träger öffentliche Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB
Vorlage
30/389/2013
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

Der Rat der Stadt Hitzacker (Elbe) hat am 16.06.2009 beschlossen, den Bebauungsplan Hitzacker See zu ändern.

Für den Brandersatzbau der bronzezeitlichen Langhausrekonstruktion (Langhaus II) wurde beim Landkreis eine Baugenehmigung beantragt.

Mit Schreiben vom 27.03.2009 hat der Landkreis darauf hingewiesen, dass für den Bereich des Archäologischen Zentrums (AZH), also für das Baugrundstück, der Bebauungsplan eine öffentliche Grünfläche festsetzt, die durch Wanderwege durchzogen sein soll, die ebenfalls festgesetzt sind. Ein Freilichtmuseum mit verschiedenen Gebäuden entspricht nicht diesen Festsetzungen und ist damit unzulässig.

Aufgrund dieser Feststellung ist eine nachträgliche Änderung des Bebauungsplanes nötig geworden.

Durch fehlende Ausgleichsflächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landwirtschaft hat sich der Beginn des Verfahrens hinausgezögert.

 

Mit Schreiben vom 24.06.2013 wurden die Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange aufgefordert, eine Stellungnahme zu der beabsichtigten Änderung abzugeben.

 

Bis zu dieser Frist sind Anregungen von der E.ON Avacon AG, vom Katasteramt Lüchow, vom Landkreis Lüchow-Dannenberg und vom Landesamt für Denkmalpflege vorgebracht worden, die abzuwägen sind.

 


Beschlussvorschlag:

Die Stellungnahmen werden gemäß des Vorschlags des Planungsbüros Pesel abgewogen und beschlossen.