Sachverhalt:
Mit Schreiben vom 18.06.2013 ist der Landkreis an die
Samtgemeinden herangetreten, um zu klären, ob Bereitschaft besteht gemeinsam
die Betriebskosten für ein kreisweites Tierheim zu übernehmen. Dahinter steckt
die Idee, dass jeder beteiligte kommunale Partner pro Einwohner 1 € für
künftige Betriebskosten leistet. Für den Landkreis wären das knapp 50.000 €.
Für die Samtgemeinden die gleiche Summe entsprechend der Einwohnerzahl. Der
Landkreis hatte um Rückmeldung gebeten, ob die Samtgemeinden bereit und in der
Lage sind, einen solchen Weg für die Zukunft mitzugehen. Bei entsprechender
Bereitschaft erklärte sich der Landkreis bereit ein tragfähiges Konzept zu
verhandeln.
In seiner Sitzung vom 25.06.2013 hat der Rat der Samtgemeinde
Elbtalaue die Verwaltung beauftragt, dem Landkreis mitzuteilen, dass die
Samtgemeinde Elbtalaue die vorschlagende Initiative unterstützt.
Im Rahmen der Gefahrenabwehr sind die Samtgemeinden für
Fundtiere und ihre ordnungsgemäße Unterbringung zuständig. Es handelt sich um
eine Pflichtaufgabe.
Bisher wurden Fundtiere für kurze Übergangszeiten in einer
eigens dafür errichteten Zwingeranlage auf dem Gelände des Betriebshofes in
Dannenberg untergebracht. Die Betreuung wird durch Mitarbeiter des
Betriebshofes sichergestellt. Fundhunde konnten zu über 90 % nach wenigen Tagen
an den Besitzer zurückgegeben werden.
Die übrigen wurden in die Obhut von Privatpersonen gegeben und es wurde
gemeinsam versucht die Tiere zu vermitteln.
Fundkatzen sind in der Vergangenheit nahezu überhaupt nicht
bei der Samtgemeinde, sondern bei der Tierhilfe Wendland abgegeben worden.
Die Tierhilfe Wendland muss die von ihr gepachtete Hofstelle
in Breustian nach Kündigung durch den Eigentümer in absehbarer Zeit räumen.
Mit Zeitungsanzeige vom 21.8.2013 hat die Tierhilfe Wendland
e.V, einen sofortigen Aufnahmestopp für alle Fund- und Abgabetiere mitgeteilt.
Eine kurzfristige Lösung für die Unterbringung aller Fundtiere
in der Samtgemeinde Elbtalaue ist erforderlich. Die Lösung muss den Ansprüchen
einer ordnungsgemäßen tierschutzgerechten Unterbringung genügen, für die
Kommunen aber auch finanzierbar sein.
In Abstimmung mit den Samtgemeinden hat der Landkreis zwischenzeitlich
unterschiedliche Lösungsvarianten geprüft, wobei es letztendlich vier
verschiedene Lösungsansätze gibt:
- Errichtung eines eigenen
kreisweiten Tierheimes
- Umnutzung eigener Liegenschaften
- Pacht eines Grundstücks mit
entsprechenden Gebäuden
- Kooperation mit bestehendem
Tierheim
Für alle Varianten gibt es gemäß den Tierschutzgesetzen
bestimmte Voraussetzungen, die erfüllt werden müssen. In der Anlage sind diese
beschrieben. Diese definierten Voraussetzungen bildeten die Grundlage aller Betrachtungen.
Zu 1.)
Entsprechend der definierten Raumbedarfe ist für die
Errichtung eines neuen, eigenen Tierheims eine Investitionssumme in Höhe von
rund 600.000,00 Euro notwendig. Hinzu kommen dann Personal- und
Betreuungskosten, die jährlich nochmals bei ca. 80.000,00 Euro liegen dürften
sowie Sachkosten für den Betrieb.
Zu 2.)
Auch hier ist natürlich der notwendige Raumbedarf zu
berücksichtigen. Als Liegenschaft, die für eine Umnutzung in Betracht gezogen
werden könnte, wurde die Jugendfreizeitanlage in Meudelfitz begutachtet. Die
reinen Umbaukosten würden ca. 350.000,00 Euro betragen. Es wären alljährlich
weitere Personalkosten in Höhe von ca. 80.000,00 Euro für die Betreuung
notwendig sowie Sachkosten für den Betrieb.
Zu3.)
Als mögliches und auch angebotenes Mietobjekt wurde das
Gelände des Funkturmes in Groß Gusborn/Langendorf begutachtet. Um
Investitionskosten zu sparen, die ansonsten der Investitionskosten in
Meudelfitz wären, hat sich der Eigentümer bereit erklärt, die Investitionen zu
tätigen. Dafür wäre dann eine Miete in Höhe von ca. 64.000,00 (Netto) jährlich
notwendig. Auch hier wären weiterhin für die Betreuung jährliche Personalkosten
in Höhe von ca. 80.000,00 Euro zu zahlen sowie Sachkosten für den Betrieb.
Zu 4.)
Da der Landkreis Lüchow-Dannenberg auch in der Vergangenheit
bereits mehrfach mit dem Tierheim in Lüneburg kooperiert hat wurde dort eine Anfrage nach einer
möglichen Kooperation gestellt. Das Tierheim Lüneburg hat sich bereit erklärt,
bei Zahlung einer jährlichen Pauschale in Höhe von 100.000,00 Euro eine
entsprechende Kooperationsvereinbarung zu schließen. Für alle vier
Lösungsansätze sind in der Anlage die Kriterien zu ersehen. Außerdem sind die
notwendigen grundsätzlichen Voraussetzungen für ein Tierheim dargestellt.
Aus Sicht der Verwaltung wird der Abschluss der
Kooperationsvereinbarung mit dem Tierheim als sinnvollste und günstigste
Alternative gesehen.
Außerdem erscheint es aus Sicht der Verwaltung für eine
weitere Vermittlung der Tiere von Vorteil, wenn sie im Tierheim Lüneburg
betreut werden.
Die Verwaltung schlägt daher vor, kurzfristig die notwendige
Kooperationsvereinbarung zu schließen. Ein erster Entwurf einer möglichen
Vereinbarung ist als Anlage beigefügt.
Aufgrund des
Aufnahmestopps bei der Tierhilfe Wendland e.V. wird bereits eine vorübergehende
Zusammenarbeit mit dem Tierheim Lüneburg, insbesondere für Fundkatzen, vor dem
Abschluss einer Kooperationsvereinbarung angestrebt.
Gespräche hierzu
werden geführt. Im Fachausschuss wird über die Ergebnisse berichtet.
Beschlussvorschlag:
Der Rat der
Samtgemeinde Elbtalaue beschließt, gemeinsam mit den Samtgemeinden Lüchow
(Wendland) und Gartow sowie dem Landkreis Lüchow-Dannenberg Verhandlungen zum
Abschluss einer Kooperationsvereinbarung zur Unterbringung von Fundtieren mit
dem Tierheim Lüneburg zu führen.
Die zur
Unterbringung von Fundtieren notwendigen Zahlungen werden zunächst auf
21.000,00 Euro pro Jahr begrenzt.
Die im Jahr 2013
voraussichtlich notwendigen Haushaltsmittel in Höhe von rund 5.000,00 Euro
werden als außerplanmäßige Ausgabe zur Verfügung gestellt.