Betreff
Fahrrad-Schutzstreifen in der Gartower Straße sachgerecht anlegen (Antrag der Fraktion Sozial Ökologische Liste)
Vorlage
30/355/2013
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

Der Vorlage beigefügt ist ein Antrag der Fraktion Sozial ökologische Liste (Soli).

 

Seitens der Verwaltung wird zu dem Antrag wie folgt Stellung genommen:

 
In der Begründung des Antrages wird dargelegt, dass der Streifen auf der Asphaltdecke lediglich ca. 80 cm sei. Dies ist nicht richtig, der Streifen hat eine Breite von 98 cm. Die Breite der Markierung ist bei der Berechnung der Breite einzubeziehen, diese beträgt 10 cm. Außerdem ist es nicht richtig, dass sich zwischen der Gosse und der asphaltierenden Fahrbahn Kanten von 5 cm Höhe befinden. Die maximale Höhe der Kante beträgt 2,10 cm.

Desweiteren ist es nicht richtig, das unter Einbeziehung der Gosse lediglich die Mindestbreite von 1,25 m erreicht wird. Der Angebotsstreifen besitzt eine Breite von 1,48 m.

Es war bei der politischen Beschlussfassung Einvernehmen darüber erzielt worden, das auf der Deichseite weiterhin „Parkmöglichkeiten“ bestehen bleiben sollten. Dieser „Parkstreifen“ besitzt im Mittel eine Breite von 1,35 m, variiert aber stark zwischen 1,13 m (vor Haus Nr. 3) und 1,52 m (vor Haus Nr. 11). Selbst ein Renault Twingo besitzt ohne Spiegel eine Breite von 1,65 m. Das bedeutet, das jedes dort parkende Auto mindestens die 50 cm breite Gosse an der Deichseite in Anspruch nimmt.

Außerdem war zur optischen Einengung der Fahrbahn beschlossen worden, zwei Blumenkübel an der Deichseite aufzustellen. Diese Blumenkübel engen die Fahrbahn punktuell auf 4,50 m ein.

 

Aus Sicht der Verwaltung ist der angelegte Schutzstreifen sachgerecht; die vorhandene Breite bietet dem Radfahrer Schutz. Gemäß der Richtlinie (RSA 95) beträgt der Lichte Raum eines Radfahrers in der Breite 0,80 m. Dazu sollte ein 0,20 m breiter Sicherheitsabstand zur Fahrbahn eingehalten werden. Diese Voraussetzungen sind erfüllt. Aufgrund der Breite des Angebotsstreifens auf der asphaltierten Fahrbahn kann ein Radfahrer einen Abstand von 0,40 m zur Gosse einhalten.

Richtig ist, dass die vorhandenen Kanten, zwischen asphaltierter Fläche und Gosse, das Befahren der Gossen bzw. das Wechseln von Gosse zur asphaltierten Fläche erschweren. Hier sollten die Kanten angeglichen werden. Eine Verbreiterung des Angebotsstreifens würde nach Auffassung der Verwaltung nicht zu einer Erhöhung der Sicherheit der Radfahrer führen, da unter der Voraussetzung der Beibehaltung der Parkmöglichkeit auf der Deichseite keine Fahrbahnbreite von mindestens 4,50 m erhalten bleibt, was zu einem dauerhaften Überfahren des Angebotsstreifens führt.

Grundsätzlich besteht die Möglichkeit, den Angebotsstreifen mit Kraftfahrzeugen zu überfahren. Dieses sollte jedoch nur die Ausnahme darstellen und darf nicht zur Gefährdung der Fahrradfahrer führen. Sofern der Angebotsstreifen verbreitert und somit die Fahrbahn noch mehr einengen würde, ist davon auszugehen, das der Angebotsstreifen ständig überfahren und somit seiner eigentlichen Bestimmung nicht mehr gerecht wird.

 

 

 

 

 

 

 


Beschlussvorschlag:

Nach Beratung in der Sitzung.