Sachverhalt:
Der Vorlage
beigefügt ist ein Antrag der Fraktion Sozial ökologische Liste (Soli).
Seitens der
Verwaltung wird zu dem Antrag wie folgt Stellung genommen:
In der Begründung des Antrages wird dargelegt, dass der Streifen auf der
Asphaltdecke lediglich ca. 80 cm sei. Dies ist nicht richtig, der Streifen hat
eine Breite von 98 cm. Die Breite der Markierung ist bei der Berechnung der
Breite einzubeziehen, diese beträgt 10 cm. Außerdem ist es nicht richtig, dass
sich zwischen der Gosse und der asphaltierenden Fahrbahn Kanten von 5 cm Höhe
befinden. Die maximale Höhe der Kante beträgt 2,10 cm.
Desweiteren ist es
nicht richtig, das unter Einbeziehung der Gosse lediglich die Mindestbreite von
1,25 m erreicht wird. Der Angebotsstreifen besitzt eine Breite von 1,48 m.
Es war bei der
politischen Beschlussfassung Einvernehmen darüber erzielt worden, das auf der
Deichseite weiterhin „Parkmöglichkeiten“ bestehen bleiben sollten. Dieser
„Parkstreifen“ besitzt im Mittel eine Breite von 1,35 m, variiert aber stark
zwischen 1,13 m (vor Haus Nr. 3) und 1,52 m (vor Haus Nr. 11). Selbst ein
Renault Twingo besitzt ohne Spiegel eine Breite von 1,65 m. Das bedeutet, das
jedes dort parkende Auto mindestens die 50 cm breite Gosse an der Deichseite in
Anspruch nimmt.
Außerdem war zur
optischen Einengung der Fahrbahn beschlossen worden, zwei Blumenkübel an der
Deichseite aufzustellen. Diese Blumenkübel engen die Fahrbahn punktuell auf
4,50 m ein.
Aus Sicht der
Verwaltung ist der angelegte Schutzstreifen sachgerecht; die vorhandene Breite
bietet dem Radfahrer Schutz. Gemäß der Richtlinie (RSA 95) beträgt der Lichte
Raum eines Radfahrers in der Breite 0,80 m. Dazu sollte ein 0,20 m breiter
Sicherheitsabstand zur Fahrbahn eingehalten werden. Diese Voraussetzungen sind
erfüllt. Aufgrund der Breite des Angebotsstreifens auf der asphaltierten
Fahrbahn kann ein Radfahrer einen Abstand von 0,40 m zur Gosse einhalten.
Richtig ist, dass
die vorhandenen Kanten, zwischen asphaltierter Fläche und Gosse, das Befahren
der Gossen bzw. das Wechseln von Gosse zur asphaltierten Fläche erschweren.
Hier sollten die Kanten angeglichen werden. Eine Verbreiterung des
Angebotsstreifens würde nach Auffassung der Verwaltung nicht zu einer Erhöhung
der Sicherheit der Radfahrer führen, da unter der Voraussetzung der
Beibehaltung der Parkmöglichkeit auf der Deichseite keine Fahrbahnbreite von mindestens
4,50 m erhalten bleibt, was zu einem dauerhaften Überfahren des
Angebotsstreifens führt.
Grundsätzlich
besteht die Möglichkeit, den Angebotsstreifen mit Kraftfahrzeugen zu
überfahren. Dieses sollte jedoch nur die Ausnahme darstellen und darf nicht zur
Gefährdung der Fahrradfahrer führen. Sofern der Angebotsstreifen verbreitert
und somit die Fahrbahn noch mehr einengen würde, ist davon auszugehen, das der
Angebotsstreifen ständig überfahren und somit seiner eigentlichen Bestimmung
nicht mehr gerecht wird.
Beschlussvorschlag:
Nach Beratung in
der Sitzung.