Sachverhalt:
Mit Erlass vom
10.06.2013 hat das Niedersächsische Ministerium für Soziales, Frauen, Familie,
Gesundheit und Integration das Fördermittelkontingent um 605.000,00 € für den
Ausbau des Vorplatzes des Ostbahnhofes erhöht. Gemäß Ziffer 4.3 der Richtlinie
über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der Erneuerung und Entwicklung
städtischer Gebiete, hat die Gemeinde das zur Förderung vorgesehene Gebiet
durch Beschluss festzulegen. Eine Bewilligung von Fördermitteln durch die NBank
kann nur erfolgen, sofern sich die Maßnahme auch im Fördergebiet befindet.
Der Rat der Stadt
Dannenberg (Elbe) hat in seiner Sitzung am 08.10.2007 bereits das ISEK und
damit auch das Fördergebiet festgelegt. Allerdings wurde ausschließlich das
Flurstück berücksichtigt, auf dem sich der Ostbahnhof befindet. Eine
darüberhinausgehende Förderung war zum damaligen Zeitpunkt nicht denkbar.
Um für den Ausbau
des Vorplatzes Ostbahnhof Fördermittel beantragen zu können, ist die
Erweiterung des Fördergebietes zwingend notwendig.
Die Erweiterung
des Fördergebietes umfasst folgende
Flurstücke der Flur 19 der Gemarkung Dannenberg (Elbe):
151 / 22
151 / 54
151 / 66
151 / 70 (teilweise)
151 / 71
151 / 72
478 / 151
Beschlussvorschlag:
Das Fördergebiet
für die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der Erneuerung und Entwicklung
städtischer Gebiete (Ausbau Vorplatz Ostbahnhof) wird um das in der Anlage
dargestellte Gebiet erweitert.