Sachverhalt:
Herr Leitke hat die
neben dem Flurstück liegende Ackerfläche verpachtet und wusste nicht, dass das
Flurstück 74/2 nicht zu seinem Acker gehört. Nachdem ihm der Sachverhalt
erklärt wurde, bot er 0,50 € pro m², was eine Gesamteinnahme in Höhe von 124,--
€ bedeutet.
Gemäß Liegenschaftskataster teilt sich die Fläche wie folgt auf: 119 m² Graben
und 129 m² Ackerland.
Daraufhin erhielt
er folgende Antwort:
Gemäß Bodenrichtwertkarte hat das Flurstück einen Wert von 28
Bodenpunkten. Daraus ermittelt sich ein Wert von 1,20 € je m².
Da die Fläche nur gut zur Hälfte bewirtschaftet wird, könnte die Hälfte
als Grünland angerechnet werden, und zwar zu einem Preis von 0,70 € je m².
Somit ergibt sich ein Kaufpreis in Höhe von 1,20 x 124 m² = 148,80 €
0,70
x 124 m² = 86,80 €
zuzüglich
Vertragskosten ca. 100,00
€
=
ca. 335,60 €
Dies wurde Herrn Leitke so mitgeteilt.
Herr Leitke teilte mit, dass ihm der Kaufpreis zu hoch sei und blieb bei
seinem Angebot in Höhe von 0,50 € je m².
Eine weitere Möglichkeit wäre, Herrn L. das Grundstück zu verpachten.
Bei einem Pachtpreis in Höhe von 200,-- € je ha bedeutet das aber lediglich
eine Einnahme in Höhe von 5,76 p.a., wenn man nicht für Grünland sogar weniger
als 200,-- € je m² anrechnen kann.
Beschlussvorschlag:
Das Flurstück 74/2
der Flur 2 der Gemarkung Groß Gusborn in einer Größe von 248 m² wird an Herrn
Wolfgang Leitke, Am Durlei 41, 29476 Gusborn verkauft.
Herr Leitke trägt
die mit dem Vertrag verbundenen Nebenkosten, insbesondere die Notarkosten.