Sachverhalt:
Für die Gemeinde
Gusborn bestand während des Elbhochwassers 2013 keine Gefahr. Hier schützen
Deiche vor Überflutungen. Während des Hochwassers war die Sicherheit der
Gemeinde nicht in Frage gestellt worden.
Modelle über die
Auswirkung bei Überspülung des Deiches oder Deichbrüchen gibt es nicht. So kann
nur anhand von Höhenlinien vermutet werden, welche Gebiete betroffen sein
könnten.
Um hier eine
Auskunft geben zu können, wurden Informationen beim zuständigen Fachdienst des
Landkreises Lüchow-Dannenberg unverbindlich eingeholt. Sofern es zu
Überströmungen des Elbdeiches kommt, würde sich das Wasser in der Fläche
verteilen soweit keine Hindernisse entgegen stehen.
Ausgehend vom Pegel
Damnatz beispielsweise wird der Bemessungshochwasserstand mit 8,20 m und die
Höhe des Pegels Damnatz mit 8,90 m addiert. Somit sind bei Eintritt des
Bemessungswasserstandes alle Flächen unterhalb eines Geländeniveaus von 17,10 m
NN betroffen.
Zur Information
sind die einzelnen Ortsteile mit den unterschiedlichen Geländehöhen aufgeführt:
Sipnitz 13,5 – 14 m NN
Quickborn 13,5 – 32 m NN
Kl. Gusborn 15 – 18 m NN
Gr. Gusborn 16- 22 m NN
Siemen 15,5 m NN
Zadrau 15 – 15,5 m NN