Betreff
Hochwasser 2013, Gefahrensituation für die Gemeinde
Vorlage
4/277/2013
Art
Mitteilungsvorlage

Sachverhalt:

Für die Gemeinde Gusborn bestand während des Elbhochwassers 2013 keine Gefahr. Hier schützen Deiche vor Überflutungen. Während des Hochwassers war die Sicherheit der Gemeinde nicht in Frage gestellt worden.

Modelle über die Auswirkung bei Überspülung des Deiches oder Deichbrüchen gibt es nicht. So kann nur anhand von Höhenlinien vermutet werden, welche Gebiete betroffen sein könnten.

Um hier eine Auskunft geben zu können, wurden Informationen beim zuständigen Fachdienst des Landkreises Lüchow-Dannenberg unverbindlich eingeholt. Sofern es zu Überströmungen des Elbdeiches kommt, würde sich das Wasser in der Fläche verteilen soweit keine Hindernisse entgegen stehen.

Ausgehend vom Pegel Damnatz beispielsweise wird der Bemessungshochwasserstand mit 8,20 m und die Höhe des Pegels Damnatz mit 8,90 m addiert. Somit sind bei Eintritt des Bemessungswasserstandes alle Flächen unterhalb eines Geländeniveaus von 17,10 m NN betroffen.

 

Zur Information sind die einzelnen Ortsteile mit den unterschiedlichen Geländehöhen aufgeführt:

Sipnitz                  13,5 – 14 m NN

Quickborn          13,5 – 32 m NN

Kl. Gusborn        15 – 18 m NN

Gr. Gusborn      16- 22 m NN

Siemen                15,5 m NN

Zadrau                 15 – 15,5 m NN