Sachverhalt:
Die Elbehochwasser
haben in der Vergangenheit und auch wieder in diesem Jahr gezeigt, dass der
Hochwasserschutz an der Elbe nicht vollständig ist. Nur mit sehr hohem Aufwand
durch die Samtgemeinde Elbtalaue, unter Einbeziehung der Feuerwehren und
weiterer überörtlicher Hilfskräfte, konnte Neu Darchau und Katemin gesichert
werden. Die aktuelle Situation ist allen noch konkret vor Augen! Da diese
Sicherungsmaßnahmen mit ständig wiederkehrenden hohen Kosten verbunden sind,
soll nunmehr geprüft werden, wie Abhilfe geschaffen werden kann.
Dafür soll eine
Voruntersuchung verschiedener Varianten für einen möglichen Hochwasserschutz
für die Ortslagen Neu Darchau, Katemin und am Kateminer Mühlenbach durchgeführt
werden. Diese betroffenen Bereiche befinden sich innerhalb der Samtgemeinde
Elbtalaue, unmittelbar an der Elbe, und stellen einen äußerst gefährdeten
Abschnitt dar.
Durch die
Variantenuntersuchung soll die Grundlage für einen effizienten baulichen
Hochwasserschutz geschaffen werden.
Das
Niedersächsische Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz hat für die
Variantenuntersuchung des o.a. Bereiches aus dem Finanzierungsprogramm
„Hochwasserschutz im Binnenland“ Fördermittel zur Verfügung gestellt. Die
Gesamtkosten für die Grundlagenermittlung belaufen sich auf ca. 25.000,00€ und
verteilen sich wie folgt:
ca. 3.900,00€
Vermessungskosten durch das Ingenieurbüro Rauchenberger und ca. 21.000,00€ an
das NLWKN.
Zwischenzeitlich wurde bereits eine Anteilsfinanzierung im Rahmen einer Projektförderung in Höhe von 70 %, entspricht 17.500,00€, bewilligt, so dass ein Eigenanteil von 7.500,00€ verbleibt.
Beschlussvorschlag:
1. Der Niedersächsische Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und
Naturschutz, Direktion Lüneburg, wird mit der Grundlagenermittlung und
Variantenuntersuchung für den Hochwasserschutz in Neu Darchau, Katemin und am
Kateminer Mühlenbach beauftragt.
2. Das
Ingenieurbüro Rauchenberger, Dannenberg (Elbe), wird für die erforderlichen
Vermessungen im Untersuchungsbereich beauftragt.
3. Einer außerplanmäßigen Auszahlung in Höhe von 25.000,00€ wird zugestimmt.