Sachverhalt:
Die Ende letzten
Jahres durchgeführte Erneuerung und Erweiterung der Gewerbeerschließungsstraße
im OT Gülden ist abgeschlossen.
Die
Gewerbeerschließungsstraße ist wegen der noch fehlenden Beleuchtungsanlage
bislang nicht mit allen Bestandteilen entsprechend den satzungsrechtlichen
Merkmalen hergestellt. Zudem steht die Widmung der Verlängerungsstrecke noch
aus.
Die Kosten der
Maßnahme sind teilweise umlagefähig nach der Erschließungsbeitragssatzung der
Gemeinde. Umgelegt werden können die Fahrbahnverlängerung und die
Fahrbahnentwässerung. Eine Beleuchtungsanlage ist nicht vorhanden.
Nach § 13 der
Erschließungsbeitragssatzung der Gemeinde Zernien ist es möglich, eine Ablösung
des Erschließungsbeitrags vor dem Entstehen der Beitragspflicht zu vereinbaren.
Durch Ablösungsvereinbarungen können die Erschließungskosten frühzeitig
refinanziert und das stets bestehende Anfechtungsrisiko vermieden werden.
Auf Grundlage der
vorliegenden Kostenrechnungen sind die Herstellungskosten und daraus
resultierend der Beitragssatz für die Erschließungsanlage ermittelt worden (sh.
Anlage).
Es wird empfohlen,
den ermittelten Beitragssatz als maßgeblichen Berechnungswert für die Ablösung
des jeweiligen Erschließungsbeitrags
festzulegen.
Beschlussvorschlag:
Der Beitragssatz
zur Ablösung des Erschließungsbeitrages im Gewerbegebiet Gülden wird
festgesetzt auf 0,33(68130) € je m² Flächeneinheit nach dem Vollgeschossmaßstab
der gemeindlichen Erschließungsbeitragssatzung. Den beitragspflichtigen
Grundstückseigentümern sind Ablöseverträge auf der Basis dieses Beitragssatzes
anzubieten.