Betreff
Festsetzung des Beitragssatzes für die Ablösung der Erschließungsbeiträge im Gewerbegebiet OT Gülden
Vorlage
22/255/2013
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

Die Ende letzten Jahres durchgeführte Erneuerung und Erweiterung der Gewerbeerschließungsstraße im OT Gülden ist abgeschlossen.

Die Gewerbeerschließungsstraße ist wegen der noch fehlenden Beleuchtungsanlage bislang nicht mit allen Bestandteilen entsprechend den satzungsrechtlichen Merkmalen hergestellt. Zudem steht die Widmung der Verlängerungsstrecke noch aus.

Die Kosten der Maßnahme sind teilweise umlagefähig nach der Erschließungsbeitragssatzung der Gemeinde. Umgelegt werden können die Fahrbahnverlängerung und die Fahrbahnentwässerung. Eine Beleuchtungsanlage ist nicht vorhanden.

 

Nach § 13 der Erschließungsbeitragssatzung der Gemeinde Zernien ist es möglich, eine Ablösung des Erschließungsbeitrags vor dem Entstehen der Beitragspflicht zu vereinbaren. Durch Ablösungsvereinbarungen können die Erschließungskosten frühzeitig refinanziert und das stets bestehende Anfechtungsrisiko vermieden werden.

 

Auf Grundlage der vorliegenden Kostenrechnungen sind die Herstellungskosten und daraus resultierend der Beitragssatz für die Erschließungsanlage ermittelt worden (sh. Anlage).

Es wird empfohlen, den ermittelten Beitragssatz als maßgeblichen Berechnungswert für die Ablösung des  jeweiligen Erschließungsbeitrags festzulegen.

 


Beschlussvorschlag:

Der Beitragssatz zur Ablösung des Erschließungsbeitrages im Gewerbegebiet Gülden wird festgesetzt auf 0,33(68130) € je m² Flächeneinheit nach dem Vollgeschossmaßstab der gemeindlichen Erschließungsbeitragssatzung. Den beitragspflichtigen Grundstückseigentümern sind Ablöseverträge auf der Basis dieses Beitragssatzes anzubieten.