Sachverhalt:
Der Bebauungsplan
„Biogas Räsenberg“ soll geändert werden. Die Änderung wird nötig, weil der
Betreiber der Biogasanlage die Errichtung einer Holzhackschnitzelheizung und –
trocknung, zur Absicherung der Nahwärmeversorgung in Hitzacker (Elbe),
beabsichtigt.
Die baurechtliche
Zulässigkeit einer solchen Holzhackschnitzelheizung und – trocknung ist durch
die Festsetzung „Biogasanlagen mit BHKW, Lagerflächen und
Gärresteaufbereitung“ im Bebauungsplan
nicht gegeben.
Aus
diesem Grund sind die Festsetzungen, speziell die textlichen Festsetzungen, im
Bebauungsplan zu ändern.
Beschlussvorschlag:
Das
Verfahren zur 1. Änderung des Bebauungsplans „Biogas Räsenberg“ wird
eingeleitet.