Betreff
KiTa-Bedarf in der SG Elbtalaue: Gemeinsame Betreuung von Kindern mit und ohne Behinderung im Alter von unter 3 Jahren in der ev. Kinderkrippe Dannenberg
Vorlage
14/235/2013
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

Das Kirchenkreisamt beantragt die Einrichtung einer integrativen Krippengruppe in Dannenberg (Elbe) für das kommende Kindergartenjahr.

Es liegt ein Kostenanerkenntnis für ein Kind, geb. im Februar 2011 vor. Maßnahmebeginn ist demnach der 01.08.2013.

Die gesetzlichen Bestimmungen für die Integration in einer Krippengruppe sind in der 1. und 2. DVO-KiTaG sowie dem SGB XII (Leistungen der Eingliederungshilfe) festgehalten.

Aus Mitteln der Sozialhilfe wird eine Pauschale für Sach- und Personalkosten in Höhe von monatlich 1.286,10 € für das 1. Kind mit Behinderung in einer integrativen Krippengruppe gewährt, soweit folgende Rahmenbedingungen gegeben sind:

-       Eine heilpädagogische Fachkraft mit 10 Stunden in der Woche muss beschäftigt sein

-       Die Obergrenze für die Gruppengröße nach § 2 (2) Nr. 1 1.DVO-KiTaG ist um ein Kind zu verringern. Im vorliegenden Fall können somit nur 14 Plätze belegt werden.

-       Die Integrationsgruppe muss mindestens 5 Stunden täglich betrieben werden.

 

Die monatliche Pauschale steht dem Träger zur Verfügung um damit die geforderte heilpädagogische Fachkraft mit 10 Stunden in der Woche zu finanzieren sowie alle behinderungsbedingt anfallenden zusätzlichen Sachkosten einschließlich der Kosten, die durch einen behindertengerechten Transport des Kindes zur KiTa entstehen und besondere Betreuungsmittel sowie eventueller Leistungen Dritter.

 

Für das 2. Kind und 3. Kind  in einer Gruppe betragen die Pauschalen 1.481,80 € bzw. 1.389,10 €, bei Betreuung von zwei Kindern mit Behinderung darf die Gruppe höchstens 12 Kindern bei 3 Kindern höchstens 10 Kindern umfassen.

Die wöchentliche Stundenzahl der heilpädagogischen Fachkraft steigt auf 25 bei 2 und auf 35 bei 3 Kindern.

 

Das Kirchenkreisamt kann die geforderten Rahmenbedingungen erfüllen.

 

Zusätzliche jährliche Kosten wie

-       Fehlender Elternbeitrag (höchstens 14 Plätze belegbar)        =   ca. 1.400 €

-       Erhöhung der Verfügungszeit um 3,5 Std./W.                         =   ca. 5.450 €

-       Vertretungskosten für die heilpädagogische Fachkraft

 

werden im Rahmen des Defizitausgleichs übernommen. Die Samtgemeinde trägt eine Pauschale von rd. 14.800 € pro betriebener Gruppe, höchstens jedoch 25 % des Defizits.


Beschlussvorschlag:

Vorbehaltlich der Zustimmung des Landkreises Lüchow-Dannenberg zur Mitfinanzierung gemäß Jugend-hilfevereinbarung trägt die Samtgemeinde die notwendigen Mehrkosten für eine integrative Krippengruppe in der Ev. Kindertagesstätte in Dannenberg (Elbe).