Sachverhalt:
Das Kirchenkreisamt
beantragt die Einrichtung einer integrativen Krippengruppe in Dannenberg (Elbe)
für das kommende Kindergartenjahr.
Es liegt ein
Kostenanerkenntnis für ein Kind, geb. im Februar 2011 vor. Maßnahmebeginn ist
demnach der 01.08.2013.
Die gesetzlichen
Bestimmungen für die Integration in einer Krippengruppe sind in der 1. und 2.
DVO-KiTaG sowie dem SGB XII (Leistungen der Eingliederungshilfe) festgehalten.
Aus Mitteln der
Sozialhilfe wird eine Pauschale für Sach- und Personalkosten in Höhe von
monatlich 1.286,10 € für das 1. Kind mit Behinderung in einer integrativen
Krippengruppe gewährt, soweit folgende Rahmenbedingungen gegeben sind:
- Eine heilpädagogische Fachkraft mit 10
Stunden in der Woche muss beschäftigt sein
- Die Obergrenze für die Gruppengröße nach § 2
(2) Nr. 1 1.DVO-KiTaG ist um ein Kind zu verringern. Im vorliegenden Fall
können somit nur 14 Plätze belegt werden.
- Die Integrationsgruppe muss mindestens 5
Stunden täglich betrieben werden.
Die monatliche
Pauschale steht dem Träger zur Verfügung um damit die geforderte
heilpädagogische Fachkraft mit 10 Stunden in der Woche zu finanzieren sowie
alle behinderungsbedingt anfallenden zusätzlichen Sachkosten einschließlich der
Kosten, die durch einen behindertengerechten Transport des Kindes zur KiTa
entstehen und besondere Betreuungsmittel sowie eventueller Leistungen Dritter.
Für das 2. Kind und
3. Kind in einer Gruppe betragen die
Pauschalen 1.481,80 € bzw. 1.389,10 €, bei Betreuung von zwei Kindern mit
Behinderung darf die Gruppe höchstens 12 Kindern bei 3 Kindern höchstens 10
Kindern umfassen.
Die wöchentliche
Stundenzahl der heilpädagogischen Fachkraft steigt auf 25 bei 2 und auf 35 bei
3 Kindern.
Das Kirchenkreisamt
kann die geforderten Rahmenbedingungen erfüllen.
Zusätzliche
jährliche Kosten wie
- Fehlender Elternbeitrag (höchstens 14 Plätze
belegbar) = ca. 1.400 €
- Erhöhung der Verfügungszeit um 3,5
Std./W. = ca. 5.450 €
- Vertretungskosten für die heilpädagogische
Fachkraft
werden im Rahmen des Defizitausgleichs übernommen. Die Samtgemeinde trägt eine Pauschale von rd. 14.800 € pro betriebener Gruppe, höchstens jedoch 25 % des Defizits.
Beschlussvorschlag:
Vorbehaltlich der
Zustimmung des Landkreises Lüchow-Dannenberg zur Mitfinanzierung gemäß
Jugend-hilfevereinbarung trägt die Samtgemeinde die notwendigen Mehrkosten für
eine integrative Krippengruppe in der Ev. Kindertagesstätte in Dannenberg
(Elbe).