Sachverhalt:
Im Zuge der
Spielplatzkontrolle 2012 wurden auf den Spielplätzen der Gemeinde Gusborn,
insbesondere in Siemen zum Teil erhebliche Mängel festgestellt. Aus diesem
Grund ist es nötig, abgängige Spielgeräte zu erneuern bzw. aufwendig zu
sanieren.
Für die
Neubeschaffung von Spielgeräten sind folgende Punkte zu beachten:
- Die für Kinderspielgeräte geltenden
Anforderungen nach DIN EN 1176 und DIN EN 1177 sind verbindlich anzuwenden.
(Nachweise durch Hersteller)
- Die Geräte müssen für den Kommunalen Bereich
zugelassen sein.
- Zuzüglich zu den Beschaffungskosten der
Geräte fallen Kosten für den Aufbau der Geräte und den Fallschutz an
- Die in den Katalogen angegebenen Preise sind
Nettopreise.
Zur Beschlussfassung werden den
Ratsmitgliedern Kataloge einiger Hersteller durch die Verwaltung zur Verfügung
gestellt.
Beschlussvorschlag:
Beschluss nach
Beratung innerhalb der Sitzung