Betreff
Verkauf von Grundstücken hier: Grundsatzbeschluss
Vorlage
31/217/2013
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

Siehe beiliegenden Antrag von Rf Molter.

 


Beschlussvorschlag:

a)      Alle Ratsbeschlüsse zum Wegeverkauf in der Gemeinde Göhrde, die noch nicht notarisch abgeschlossen sind, werden aufgehoben.

b)      Folgender Grundsatzbeschluss wird gefasst:

Gegen den Verkauf von Wegen (keine Straßen und Grundstücke) in der Gemeinde Göhrde gibt es keine Einwende. Anlieger des zu verkaufenden Weges haben Vorkaufsrecht.

Gibt es mehrere Anlieger die gleiche Rechte haben und sich nicht einigen können, bleibt der Weg im Besitz der Gemeinde.

Bekunden die Anlieger gemeinschaftlich ihren Verzicht auf ihr Recht, wird öffentlich ausgeschrieben.

Der Preis für den m² Weg beträgt mindestens (der Betrag ist in der Sitzung festzulegen).

Der Bürgermeister führt die Verhandlungen und beauftragt die Verwaltung zur Ausarbeitung rechtskräftiger Verträge. Endgültige Beschlussfassung über den Verkauf erfolgt im Rat.