Sachverhalt:
Siehe beiliegenden
Antrag von Rf Molter.
Beschlussvorschlag:
a) Alle Ratsbeschlüsse zum Wegeverkauf in der
Gemeinde Göhrde, die noch nicht notarisch abgeschlossen sind, werden
aufgehoben.
b) Folgender Grundsatzbeschluss wird gefasst:
Gegen den Verkauf von Wegen (keine Straßen und Grundstücke) in der
Gemeinde Göhrde gibt es keine Einwende. Anlieger des zu verkaufenden Weges
haben Vorkaufsrecht.
Gibt es mehrere Anlieger die gleiche Rechte haben und sich nicht einigen
können, bleibt der Weg im Besitz der Gemeinde.
Bekunden die Anlieger gemeinschaftlich ihren Verzicht auf ihr Recht,
wird öffentlich ausgeschrieben.
Der Preis für den m² Weg beträgt mindestens (der Betrag ist in der
Sitzung festzulegen).
Der Bürgermeister führt die Verhandlungen und beauftragt die Verwaltung
zur Ausarbeitung rechtskräftiger Verträge. Endgültige Beschlussfassung über den
Verkauf erfolgt im Rat.