Sachverhalt:
Nach dem Treffen
zur Kindertagesstättenbedarfsplanung am 11.03.13 zeichnete sich für den Bereich
Dannenberg (Elbe) ab, dass die Anmeldungen der Kinder unter 3 Jahren, die der
vorgehaltenen Plätze überschreitet.
Die
Einrichtungsleitungen haben sich daraufhin zu Abstimmungsgesprächen vereinbart,
um mögliche Doppelanmeldungen zu überprüfen. In allen Krippeneinrichtungen (Ev.
Krippe, DRK-Krippe Liliput, Lebenshilfe) sowie in den DRK-KiTas Breese/Marsch
und Damnatz kam es im Laufe des Monats April zu Platzvergabesitzungen, um eine
Vergabe der vorhandenen Plätze gemäß der Vergaberichtlinien des Landkreises
vorzunehmen.
An diesen Sitzungen
nehmen die Leitung sowie der Träger der Einrichtung, Elternvertreter sowie
Landkreis und Samtgemeinde teil.
Im Ergebnis wurde festgestellt, dass im Planbereich Dannenberg (Elbe) ab
01.08.2013 17 Kinder unter 3 Jahren keinen Betreuungsplatz erhalten (davon
haben 8 Kinder im August noch keinen Rechtsanspruch, da sie noch nicht 1 Jahr
alt sind).
Der Landkreis hat
daraufhin im Bereich Dannenberg (Elbe) im Gespräch mit den
Kindertageseinrichtungen nach weiteren Betreuungsmöglichkeiten gesucht, die
zeitnah umsetzbar sind. Am 08.05.13 gab es hierzu ein Treffen mit Vertretern
des DRK, der Ev. KiTa, der Heilpädagogische Betreuungen Penkefitz gGmbH, des
Haus der Lebenshilfe, des Hort Popcorn e.V. sowie des Landkreises
Lüchow-Dannenberg und der Samtgemeinde Elbtalaue.
Die verschiedenen
Vorschläge der einzelnen Einrichtungen wurden gehört und vereinbart, dass jeder
interessierte Träger dem Landkreis bis zum 27.05.13 ein plausibles Konzept plus
Darstellung des finanziellen Aufwands vorlegt zur Beratung im
Jugendhilfeausschuss am 13.06.2013..
Es zeigt sich, dass
durch das recht knappe Zeitfenster zum heutigen Zeitpunkt zwar die Meldungen
vorliegen, es zu Einzelheiten aber noch Abstimmungs- und Gesprächsbedarf gibt, sodass
die Verwaltung keine Beschlussempfehlung für einen Träger aussprechen kann.
Interesse bekundet
haben:
- DRK,
für das Gebäude des Sprachheilkindergartens im Develang
- Popcorn,
für das Gebäude in der Theodor-Körner-Straße
- Heilpäd.
Betreuungen, für das Gebäude in der Hermann-Löns-Straße
Die KiTa Wunderland
ist voll belegt und hat keine weiteren Räumlichkeiten, die ev. Krippe wird
einen zusätzlichen Raum im ehem. Pfarrhaus für ein Tagespflegeangebot
bereithalten, vermutlich für 3 Kinder.
Da die fachlichen
Qualifikationen der o.g. Träger unstrittig sind, kann als Kriterium für die
Vergabe nur eine schnelle Umsetzung der Maßnahme (realistisch 1.9./1.10.13)
sowie eine kostengünstige Planung sein.
Diese Krippengruppe
wird – nach jetziger Einschätzung – nur für einige Jahre Bestand haben, da die
Zahl der Kindergartenkinder (Zielgruppe 3 – 6 Jahre) zurückgeht und dann eine
Umwandlung von Kindergarten- in Krippengruppen in den Einrichtungen erfolgen
könnte.
Aus diesem Grund
kommt nur der Einzug in vorhandene Räumlichkeiten oder die Anmietung neuer in
Frage, nicht aber ein Neubau.
Aufgrund der
langfristigen Bindung beim Erhalt von Fördermitteln wird zur Zeit geprüft, ob
und unter welchen Voraussetzungen eine Antragstellung erfolgen kann.
Der Landkreis ist zur
Zeit in der Vorprüfung und unterrichtet die Samtgemeinde über die Ergebnisse,
die mündlich in der Sitzung am 04.06.13 vorgetragen werden.
Hier werden auch
die investiven Aufwendungen für die Einzelmaßnahmen sowie der frühestmögliche
Betrieb der neuen Krippengruppe vorliegen.
Die in Erfüllung
des Rechtsanspruchs angestrebten 35 % Betreuungsquote für unter Dreijährige
wird für den Bereich Dannenberg (Elbe) mit fast 44 % bereits heute deutlich
erreicht. Bei der Betrachtung nur der Gruppe mit Rechtsanspruch (1 – 3jährige)
erreichen wir eine Versorgungsquote von fast 70 %.
Beschlussvorschlag:
Aufgrund der
Dringlichkeit zur Schaffung neuer Krippenplätze und der Gleichwertigkeit der
Anbieter ist die
Einrichtung der neuen Krippengruppe nach folgenden Kriterien zu
vergeben:
- Kurzfristigste
Umsetzbarkeit
- Kostengünstigste
Lösung
Dieser Beschluss erfolgt vorbehaltlich der Zustimmung des Landkreises Lüchow-Dannenberg zur Mitfinanzierung gem. Jugendhilfevereinbarung.