Sachverhalt:
In beiden Straßen
soll im Bereich der Stellplatzflächen eine Verschwenkung der Fahrbahn
durchgeführt werden. Die Fahrzeuge werden dann über Pflasterflächen geleitet.
Die freibleibende Fahrbahn dient dann als Stellplatzfläche.
In der
Kantor-Schultz-Straße ist das vorhandene Pflaster für eine Verschwenkung des
Verkehrs aufgrund der Pflasterstärke und
des nicht vorhandenen Unterbaus nicht geeignet.
Der Aufbau besteht
aus 20*20*8 cm Pflastersteinen die in Sand verlegt sind.
Um einem
vernünftigen Unterbau herzustellen, ist es nötig das Pflaster und ca. 23cm Sand
auszubauen.
Für den neuen
Aufbau der Fahrbahn sind 20 cm Schotter, 9 cm Asphalttragschicht und 3 cm Decke vorgesehen.
Hinzu kommt die
Beschilderung, die Fahrbahnmarkierung und die Sicherstellung der Entwässerung
(vorh. Gosse 4-reihig).
In der
Franz–Lübeck-Straße wird die Verschwenkung nur durch Schilder und
Fahrbahnmarkierung kenntlich gemacht.
Beschlussvorschlag:
In der
Franz-Lübeck-Straße und in der Kantor-Schultz-Straße werden verkehrsberuhigende
Maßnahmen eingerichtet.
Die Mittel zur
Fahrbahnherrichtung in der Kantor-Schulz-Straße werden über den Haushalt 2014
bereitgestellt.