Sachverhalt:
Die
Biosphärenreservatsverwaltung ist derzeit damit beschäftigt, zusätzlich zu den
per Gesetz ausgewiesenen siedlungsnahen Elbvorlandbereichen, weitere
Erholungsbereiche auszuweisen. Dieses geschieht auf Grundlage eines Antrages,
den die Gemeinden bzw. die Städte bei der Biosphärenreservatsverwaltung stellen
müssen.
Im Bereich der
Stadt Hitzacker (Elbe) sind in Tiesmesland, Hitzacker (Elbe) (Schweineweide)
und Wussegel siedlungsnahe Elbvorlandbereiche per Gesetz ausgewiesen.
Es ist nunmehr
darüber zu beraten, ob diese Zugangsbereiche ausreichend sind, oder ob es noch
weitere, von der Bevölkerung genutzte Stellen entlang der Elbe gibt, die auf
Antrag neu aufgenommen werden sollen.
Einen weiteren
Punkt stellen die Angelbereiche dar. Hier gibt es im Bereich der Stadt
Hitzacker (Elbe) nach Ansicht der Verwaltung keinen weiteren Bedarf, da die
Parkmöglichkeiten außerhalb des C Gebietes zu den Angelstellen in nur kurzer
Entfernung liegen. Diese sind fussläufig zu erreichen. Ein Problem könnte
lediglich der Bereich Wussegel darstellen. Hier wird beobachtet, dass mit Kfz
über den Deich auf der befestigten Straße bis kurz vor die Buhnen gefahren
wird. Dieses ist nach Auskunft der Biosphärenreservatsverwaltung unzulässig und
kann von den im Einsatz befindlichen Polizeireitern geahndet werden.
Beschlussvorschlag:
Ergebnis der
Beratung