Sachverhalt:
Es ist hierzu ein Antrag der Gruppe Hitzacker eingegangen. Der Antrag
ist der Vorlage als Anhang beigelegt. Der Anhang wurde Herrn Prigge mit der
Bitte um Beantwortung und Stellungnahme an die Stadt Hitzacker (Elbe)
übersandt.
Ebenfalls als Anlage ist die Antwort Herrn Prigges beigefügt.
Die Stadt Hitzacker ist Mitglied in der Forstbetriebsgemeinschaft
Waldbauverein Hitzacker und Umgebung. Im Rahmen einer Besichtigung durch den
zuständigen Förster Herrn Prigge wurde folgendes festgestellt:
Der betroffene Nadelwald erstreckt sich von der Eisenbahnbrücke bis zur
Einfahrt Geesterding. Der erste Bereich (ca. 100 m) ab der Eisenbahnbrücke
gehört Herrn Victor von dem Bussche-Haddenhausen. Aufgrund der einseitigen
Baumkronen und der daraus resultierende Windwurfgefahr für die angrenzenden
Häuser, müssen die Fichten komplett entnommen werden.
Nur einen Teil der Fichten zu fällen, wäre wegen der Windwurfgefahr zu
risikoreich für die angrenzenden Häuser. Da die nadeltragenden Äste
mittlerweile sehr hoch sind, ist die Lärmschutzfunktion nur noch sehr gering.
Einige Anwohner haben bereits auf ihre Kosten Unterpflanzungen vorgenommen.
Die entstehenden freien Flächen werden mit Laubholz und standortgerechten
Sträuchern wiederbepflanzt um den Lärmschutz für die dahinter liegenden
Grundstücke zu gewährleisten.
Gem. B-Plan ist diese Maßnahme zulässig. Herr Prigge wird die Anwohner mit
einem Einwurfschreiben (siehe Anlage) über die Maßnahme informieren und an dem
Ortstermin teilnehmen.
Die Anlieger werden zusammen mit der Veröffentlichung in der Elbe-Jeetzel-Zeitung zu der Sitzung (Ortstermin) eingeladen.
Beschlussvorschlag:
Der Antrag der
Gruppe Hitzacker wird abgelehnt.
Der Nadelwald in
der Gemarkung Flur 12 Flurstück 89/53 mit einer Größe von 4.930 m² wird abgeholzt. Die
Holzerträge werden zum Teil für die Wiederbepflanzung verwendet.