Betreff
Vertrag über die Nutzung und die Querung von Straßen (Pothmer)
Vorlage
31/166/2013
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:


Im Jahre 2007 wurde mit der GbR Blank und Pothmer bereits ein Vertrag über die Verlegung von Leitungen geschlossen. Hierin wurde vereinbart, dass die Leitung weiterverlegt werden darf, die Vereinbarung (siehe Anlage) jedoch entsprechend zu ergänzen ist.

Bei einem Teil der Strecke handelt es sich um eine Kreisstraße, für die die Genehmigung des Landkreises eingeholt werden muss.

Berechnung: 100 m zu                            0,30 € =                  30,-- €

                      101 bis 1000 m zu                0,20 € =                200,-- €

                       1001 bis 1.100 zu                 0,10 € =                  10,-- €

                      5 Querungen à                   10,-- € =                    50,-- €

Summe                                                                                        290,-- €



 

Finanzielle Auswirkungen:

 

Einnahmen in Höhe von ca. 290,-- € /Jahr

 

Anlagen:

 

Lageplan

Antrag Herrn Pothmers

Vertrag vom 4.4.2007


Beschlussvorschlag:

 

Der Vertrag mit der Blank & Pothmer GbR, Teichlosen Nr. 3, 29479 Jameln wird um die in dem anliegenden Lageplan blau gekennzeichnete Strecke erweitert.

 

Die neu zu verlegende Strecke auf Grundstücken der Gemeinde Jameln beträgt ca. 1.100 m.

 

Es wird ein jährlich zu zahlendes Entgelt in Höhe von 240,-- € für die Leitung zuzüglich 5 Querungen

á 10,-- € = insgesamt 290,-- € festgesetzt.