Sachverhalt:
Im Jahre 2007 wurde mit der GbR
Blank und Pothmer bereits ein Vertrag über die Verlegung von Leitungen
geschlossen. Hierin wurde vereinbart, dass die Leitung weiterverlegt werden
darf, die Vereinbarung (siehe Anlage) jedoch entsprechend zu ergänzen ist.
Bei einem Teil der
Strecke handelt es sich um eine Kreisstraße, für die die Genehmigung des
Landkreises eingeholt werden muss.
Berechnung: 100 m zu 0,30 € = 30,-- €
101 bis 1000 m zu 0,20 € = 200,-- €
1001 bis 1.100 zu 0,10 € = 10,-- €
5 Querungen à 10,-- € = 50,-- €
Summe 290,--
€
Finanzielle Auswirkungen:
Einnahmen in Höhe
von ca. 290,-- € /Jahr
Anlagen:
Lageplan
Antrag Herrn
Pothmers
Vertrag vom 4.4.2007
Beschlussvorschlag:
Der Vertrag mit der
Blank & Pothmer GbR, Teichlosen Nr. 3, 29479 Jameln wird um die in dem
anliegenden Lageplan blau gekennzeichnete Strecke erweitert.
Die neu zu
verlegende Strecke auf Grundstücken der Gemeinde Jameln beträgt ca. 1.100 m.
Es wird ein
jährlich zu zahlendes Entgelt in Höhe von 240,-- € für die Leitung zuzüglich 5
Querungen
á 10,-- € =
insgesamt 290,-- € festgesetzt.