Sachverhalt:
Der Rat der Stadt Dannenberg (Elbe) hat am 13.12.2012 beschlossen, das
Verfahren zur 5. Änderung des Bebauungsplans
Querdeich mit örtlicher Bauvorschrift einzuleiten. Vorgesehen ist dort
die Errichtung einer speziellen Senioreneinrichtung mit 24 Heimplätzen und ca.
12 neuen Arbeitsplätzen.
Zu a)
Das Verfahren wurde im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB
durchgeführt.
In der Zeit vom 26.02.2013 bis einschließlich 26.03.2013 hat der Entwurf
des Bebauungsplans „Querdeich – 5. Änderung mit örtlicher Bauvorschrift“
öffentlich ausgelegen. Mit Schreiben vom 14.02.2013 wurden die Behörden und
sonstige Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (2) BauGB aufgefordert, bis zum
26.03.2013 eine Stellungnahme zu der Planung abzugeben.
Abzuwägende Stellungnahmen wurden von der E.On Avacon AG, von der
LGLN-Katasteramt Lüchow und vom Landkreis Lüchow-Dannenberg vorgetragen.
Im Rahmen der öffentlichen Auslegung des Planentwurfes wurden von Bürgern
keine Anregungen vorgetragen.
Zu b)
Mit der Abwägung der Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange ist
das Änderungsverfahren zum Bebauungsplan „Querdeich – 5. Änderung mit örtlicher
Bauvorschrift“ soweit abgeschlossen, dass der Satzungsbeschluss gefasst werden
kann.
Beschlussvorschlag:
Zu a) Die Stellungnahmen
gemäß § 4 (2) BauGB werden entsprechend des Vorschlages des Planungsbüros
abgewogen und
beschlossen.
Zu b) Der Bebauungsplan Querdeich - 5.
Änderung mit örtlicher Bauvorschrift wird als Satzung
beschlossen. Gleichzeitig wird die
Begründung zum Bebauungsplan beschlossen.