Sachverhalt:
Der Rat der Stadt Dannenberg (Elbe) hat am 13.12.2013 beschlossen, das
Verfahren zur 3. Änderung des Bebauungsplans Mühlentor einzuleiten. Anlass der
3. Änderung ist die Absicht der
Neuapostolischen Kirche, das Gemeindehaus in Dannenberg (Elbe) zu
erweitern.
Zu a)
Das Verfahren wurde im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB
durchgeführt.
In der Zeit vom 12.03.2013 bis einschließlich 12.04.2013 hat der Entwurf
des Bebauungsplans „Mühlentor
- 3. Änderung-„ öffentlich ausgelegen. Mit Schreiben vom 14.02.2013
wurden die Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (2)
BauGB aufgefordert, bis zum 12.04.2013 eine Stellungnahme zu der Planung
abzugeben.
Abzuwägende Stellungnahmen wurden nicht vorgetragen.
Im Rahmen der öffentlichen Auslegung nach § 3 (2) BauGB wurden von
Bürgern keine Anregungen
vorgetragen.
Zu b)
Das Verfahren zur 3.
Änderung des Bebauungsplans Mühlentor ist soweit abgeschlossen, dass der
Satzungsbeschluss gefasst werden kann.
Beschlussvorschlag:
Zu a) Kein Beschluss, da
in den Verfahren nach § 3 (2) BauGB (öffentl. Auslegung) und § 4 (2) BauGB
(Behördenbeteiligung)
keine abzuwägenden Stellungnahmen vorgebracht wurden.
Zu b) Der Bebauungsplan
Mühlentor – 3. Änderung wird als Satzung beschlossen. Gleichzeitig wird die
Begründung zum
Bebauungsplan beschlossen.