Sachverhalt:
Zu a)
Nach der frühzeitigen Behördenbeteiligung gemäß § 4 (1) BauGB und der
Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen hat der Rat der Samtgemeinde
Elbtalaue in seiner Sitzung am 20.12.2012 die öffentliche Auslegung des
Entwurfes der 76. Änderung des Flächennutzungsplans mit der Begründung
beschlossen.
Gleichzeitig hat der Rat beschlossen, dass Tierhaltung und auch die
ausnahmsweise Zulässigkeit der Aquakulturen im Geltungsbereich der
Flächennutzungsplanänderung auszuschließen ist.
Der Entwurf der 76. Änderung des Flächennutzungsplans hat mit dem Entwurf
der Begründung in der Zeit vom 20.02.2013 bis einschließlich 20.03.2013
öffentlich ausgelegen. Mit Schreiben vom 11.02.2013 wurden die Behörden und
sonstige Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (2) BauGB aufgefordert, bis zum
20.03.2013 eine Stellungnahme zu der Planung abzugeben.
Abzuwägende Stellungnahmen wurden nur vom Landkreis Lüchow-Dannenberg und
von der E.On Avacon AG vorgetragen.
Im Rahmen der öffentlichen Auslegung nach § 3 (2) BauGB wurden von
Bürgern keine Anregungen vorgebracht.
Bei der Anhörung im
Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 (1) BauGB am 28.02.2013 sind
keine Bürger erschienen.
Zu b)
Mit der Abwägung
der Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange ist das Verfahren zur 76.
Änderung des Flächennutzungsplans soweit abgeschlossen, dass der Feststellungsbeschluss
gefasst werden kann.
Beschlussvorschlag:
Zu a)
Die Stellungnahmen
nach § 4 (2) werden entsprechend der
Abwägungstabelle des Planungsbüros abgewogen und beschlossen.
Zu b)
Nach Abwägung aller
öffentlichen und privaten Belange
untereinander und gegeneinander wird die 76. Änderung des Flächennutzungsplans
und die Begründung zur 76. Änderung des Flächennutzungsplans beschlossen
(Feststellungsbeschluss).