Betreff
Bebauungsplan Biogasanlage Bückau, hier: a) Beschluss über die Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (2) BauGB, b) Satzungsbeschluss gemäß § 10 BauGB
Vorlage
30/124/2013
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

Zu a)

Nach der frühzeitigen Behördenbeteiligung gemäß § 4 (1) BauGB und der Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange, hat der Rat der Stadt Dannenberg in seiner Sitzung am 13.12.2012 die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfes beschlossen. Gleichzeitig hat der Rat beschlossen, dass Tierhaltung im Bebauungsplan auszuschließen ist. Auch die ausnahmsweise Zulässigkeit der Aquakulturen ist zu streichen.. 

 

Der Entwurf des Bebauungsplans hat in der Zeit vom 20.02.2013 bis einschließlich 20.03.2013 öffentlich ausgelegen. Mit Schreiben vom 12.02.2013 wurden die Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (2) BauGB aufgefordert, bis zum 20.03.203 eine Stellungnahme zu der Planung abzugeben.

 

Abzuwägende Stellungnahmen wurden nur vom Landkreis Lüchow-Dannenberg und von der E.On Avacon AG vorgebracht.

Im Rahmen der öffentlichen Auslegung wurden von Bürgern keine Anregungen vorgetragen.

Bei der Anhörung im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 (1) BauGB am 28.02.2013 sind keine Bürger erschienen.

 

Zu b)

Mit der Abwägung der Stellungnahmen der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange ist das Aufstellungsverfahren zum Bebauungsplan soweit abgeschlossen, dass der Satzungsbeschluss gefasst werden kann.

 


Beschlussvorschlag:

Zu a)

Die Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange werden entsprechend des Vorschlages des Planungsbüros abgewogen und beschlossen.

Zu b)

Der Bebauungsplan „Biogasanlage Bückau“ wird als Satzung beschlossen. Gleichzeitig wird die Begründung zum Bebauungsplan beschlossen.