Sachverhalt:
Zu a)
Nach der
frühzeitigen Behördenbeteiligung gemäß § 4 (1) BauGB und der Abwägung der
eingegangenen Stellungnahmen der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher
Belange, hat der Rat der Stadt Dannenberg in seiner Sitzung am 13.12.2012 die
öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfes beschlossen. Gleichzeitig hat
der Rat beschlossen, dass Tierhaltung im Bebauungsplan auszuschließen ist. Auch
die ausnahmsweise Zulässigkeit der Aquakulturen ist zu streichen..
Der Entwurf des
Bebauungsplans hat in der Zeit vom 20.02.2013 bis einschließlich 20.03.2013
öffentlich ausgelegen. Mit Schreiben vom 12.02.2013 wurden die Behörden und
sonstige Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (2) BauGB aufgefordert, bis zum
20.03.203 eine Stellungnahme zu der Planung abzugeben.
Abzuwägende
Stellungnahmen wurden nur vom Landkreis Lüchow-Dannenberg und von der E.On
Avacon AG vorgebracht.
Im Rahmen der
öffentlichen Auslegung wurden von Bürgern keine Anregungen vorgetragen.
Bei der Anhörung im
Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 (1) BauGB am 28.02.2013 sind
keine Bürger erschienen.
Zu b)
Mit der Abwägung
der Stellungnahmen der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange ist
das Aufstellungsverfahren zum Bebauungsplan soweit abgeschlossen, dass der
Satzungsbeschluss gefasst werden kann.
Beschlussvorschlag:
Zu a)
Die Stellungnahmen
der Träger öffentlicher Belange werden entsprechend des Vorschlages des
Planungsbüros abgewogen und beschlossen.
Zu b)
Der Bebauungsplan
„Biogasanlage Bückau“ wird als Satzung beschlossen. Gleichzeitig wird die
Begründung zum Bebauungsplan beschlossen.