Betreff
Bebauungsplan Hermann-Löns-Straße Süd - 2. Änderung, hier: a) Beschluss über die Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange, b) Satzungsbeschluss gemäß § 10 BauGB
Vorlage
30/121/2013
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

Der Rat der Stadt Dannenberg (Elbe) hat am 09.07.2012 beschlossen, das Verfahren zur 2. Änderung des Bebauungsplans „Hermann-Löns-Straße Süd“ einzuleiten. Vorgesehen ist  dort die Ansiedlung zusätzlicher Nutzungen (Hospiz, Kinderkrippe/Hort, Aula, Räume für Schulungen etc.), die den an der Hermann-Löns-Straße entstandenen Sozialstandort weiter stärken sollen.

Zu a) 1.

 Das Verfahren wurde im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB durchgeführt.

 In der Zeit vom 02.11.2012 bis einschließlich 03.12.2012 hat der Entwurf des Bebauungsplans Hermann-Löns-Straße Süd – 2. Änderung öffentlich ausgelegen. Mit Schreiben vom 24.10.2012 wurden die Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (2) BauGB aufgefordert, bis zum 03.12.2012 eine Stellungnahme zu der Planung abzugeben.

 

Abzuwägende Stellungnahme wurden nur vom Landkreis Lüchow-Dannenberg, der E.On Avacon AG und von der LGLN Regionaldirektion Lüneburg (Katasteramt Lüchow) vorgetragen. Diese Stellungnahmen wurden ausgearbeitet und soweit erforderlich in den Bebauungsplan bzw. in die Begründung eingearbeitet. Eine Abwägung der Anregungen hat wegen der Eilbedürftigkeit noch nicht stattgefunden, da der Bebauungsplan aufgrund der Anregungen erneut ausgelegt werden musste und die Träger öffentlicher Belange erneut zu beteiligen waren. Dennoch ist der Rat hierüber vor dem Satzungsbeschluss in Kenntnis zu setzen, damit der Verfahrensablauf bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan nachvollziehbar ist. Eine Abwägung dieser Anregungen, die der Vorlage beigefügt sind, ist daher im Nachhinein noch erforderlich.

 

Zu a) 2.

Aufgrund der vorstehenden Erläuterungen „Zu a) 1.“  wurde der Entwurf des Bebauungsplans erneut in der Zeit vom 20.02.2013 bis einschließlich 06.03.2013 gemäß § 4a (3) BauGB (verkürzter Zeitraum) öffentlich ausgelegt.  Die erneute Auslegung wurde aufgrund der Erhöhung der GRZ von 0,55 auf 0,65 im Baugebiet MI 1, wegen der Aufhebung der textlichen Festsetzung Nr. 6 „Erhalt einer waldartigen Bepflanzung an der Hermann-Löns-Straße“, der Festsetzung einer Ausnahmeregelung für Spielanlagen und Spielflächen (Textl. Festsetzung Nr. 6 neu) und der Überarbeitung der Begründung zu den Änderungen notwendig. Mit Schreiben vom 12.02.2013 wurden die Behörden und sonstige   Träger öffentlicher Belange erneut aufgefordert, bis zum 06.03.2013 eine Stellungnahme zu den geänderten und ergänzten Teilen abzugeben.

 

Da im erneuten Auslegungs- und Beteiligungsverfahren keine Stellungnahmen abgegeben wurden, ist eine Beschlussfassung nicht erforderlich.

 

Zu b)

Mit der Abwägung der Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange ist das Verfahren zur Änderung des Bebauungsplanes soweit abgeschlossen, dass der Satzungsbeschluss gefasst werden kann.

 

 

 

 


Beschlussvorschlag:

Zu a) 1. Die Stellungnahmen gem. § 4 (2) BauGB aus dem Verfahren von  Okt./Nov. 2012 werden

             entsprechend des Vorschlages des Planungsbüros abgewogen und beschlossen.

          2. Kein Beschluss, da in den erneuten Verfahren keine abzuwägenden Stellungnahmen abgegeben

              wurden.

Zu b)  Der Bebauungsplan Hermann-Löns-Straße Süd – 2. Änderung wird als Satzung beschlossen.

           Gleichzeitig wird die Begründung zum Bebauungsplan beschlossen.