Sachverhalt:
Der Rat der Stadt Dannenberg (Elbe) hat am 09.07.2012 beschlossen, das
Verfahren zur 2. Änderung des Bebauungsplans „Hermann-Löns-Straße Süd“
einzuleiten. Vorgesehen ist dort die
Ansiedlung zusätzlicher Nutzungen (Hospiz, Kinderkrippe/Hort, Aula, Räume für
Schulungen etc.), die den an der Hermann-Löns-Straße entstandenen
Sozialstandort weiter stärken sollen.
Zu a) 1.
Das Verfahren wurde im beschleunigten
Verfahren nach § 13 a BauGB durchgeführt.
In der Zeit vom 02.11.2012 bis
einschließlich 03.12.2012 hat der Entwurf des Bebauungsplans
Hermann-Löns-Straße Süd – 2. Änderung öffentlich ausgelegen. Mit Schreiben vom
24.10.2012 wurden die Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange gemäß §
4 (2) BauGB aufgefordert, bis zum 03.12.2012 eine Stellungnahme zu der Planung
abzugeben.
Abzuwägende Stellungnahme wurden nur vom Landkreis Lüchow-Dannenberg, der
E.On Avacon AG und von der LGLN Regionaldirektion Lüneburg (Katasteramt Lüchow)
vorgetragen. Diese Stellungnahmen wurden ausgearbeitet und soweit erforderlich
in den Bebauungsplan bzw. in die Begründung eingearbeitet. Eine Abwägung der
Anregungen hat wegen der Eilbedürftigkeit noch nicht stattgefunden, da der
Bebauungsplan aufgrund der Anregungen erneut ausgelegt werden musste und die
Träger öffentlicher Belange erneut zu beteiligen waren. Dennoch ist der Rat
hierüber vor dem Satzungsbeschluss in Kenntnis zu setzen, damit der
Verfahrensablauf bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan
nachvollziehbar ist. Eine Abwägung dieser Anregungen, die der Vorlage beigefügt
sind, ist daher im Nachhinein noch erforderlich.
Zu a) 2.
Aufgrund der
vorstehenden Erläuterungen „Zu a) 1.“
wurde der Entwurf des Bebauungsplans erneut in der Zeit vom 20.02.2013
bis einschließlich 06.03.2013 gemäß § 4a (3) BauGB (verkürzter Zeitraum)
öffentlich ausgelegt. Die erneute
Auslegung wurde aufgrund der Erhöhung der GRZ von 0,55 auf 0,65 im Baugebiet MI
1, wegen der Aufhebung der textlichen Festsetzung Nr. 6 „Erhalt einer
waldartigen Bepflanzung an der Hermann-Löns-Straße“, der Festsetzung einer
Ausnahmeregelung für Spielanlagen und Spielflächen (Textl. Festsetzung Nr. 6
neu) und der Überarbeitung der Begründung zu den Änderungen notwendig. Mit
Schreiben vom 12.02.2013 wurden die Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange erneut
aufgefordert, bis zum 06.03.2013 eine Stellungnahme zu den geänderten und
ergänzten Teilen abzugeben.
Da im erneuten
Auslegungs- und Beteiligungsverfahren keine Stellungnahmen abgegeben wurden,
ist eine Beschlussfassung nicht erforderlich.
Zu b)
Mit der Abwägung
der Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange ist das Verfahren zur
Änderung des Bebauungsplanes soweit abgeschlossen, dass der Satzungsbeschluss
gefasst werden kann.
Beschlussvorschlag:
Zu a) 1. Die Stellungnahmen gem. § 4 (2) BauGB aus dem Verfahren von Okt./Nov. 2012 werden
entsprechend des Vorschlages des
Planungsbüros abgewogen und beschlossen.
2. Kein Beschluss,
da in den erneuten Verfahren keine abzuwägenden Stellungnahmen abgegeben
wurden.
Zu b)
Der Bebauungsplan
Hermann-Löns-Straße Süd – 2. Änderung wird als Satzung beschlossen.
Gleichzeitig wird die Begründung zum
Bebauungsplan beschlossen.