Sachverhalt:
Der Beschluss des
Rates der Gemeinde Göhrde wurde bisher aus den bekannten Gründen nicht
vollzogen.
Mit Schreiben vom
15.01.2013 ist nunmehr ein weiteres Angebot für das Teilstück in der Gemarkung
Sarenseck, Flur 2, Flurstück 66, eingegangen. Dieses Angebot liegt 900,00 Euro
über dem bisherigen Angebot.
Hinsichtlich der
rechtlichen Wertung dieses Angebotes wurde mit der Kommunalaufsicht des
Landkreises Rücksprache gehalten. Von dort wurde mitgeteilt, dass die Gemeinde
verpflichtet ist, möglichst hohe Einnahmen zu erzielen und da der seinerzeit
gefasste Beschluss noch nicht vollzogen ist, ist hier das neue Angebot
anzunehmen.
Die
Kommunalaufsicht gab auch zu bedenken, da es sich hier nicht um ein
„geschlossenes Bieterverfahren“ handelt, mit einer festen Angebotsfrist, kann
ein erneut höheres Gebot wieder die Verpflichtung der Gemeinde nach sich
ziehen, die Beschlusslage zu ändern.
Damit dieses
Verfahren tatsächlich abgeschlossen werden kann, wird daher vorgeschlagen, das
genannte Teilstück öffentlich anzubieten und einen Endtermin für die Abgabe von
Angeboten festzulegen. Diese Mitteilung kann über die örtliche Presse erfolgen.
Der Beschluss des
Gemeinderates vom 25.05.2011 (Vorlage 31/266/2011) wird aufgehoben.
Beschlussvorschlag:
a) Die Gemeinde Göhrde wird ein Teilstück aus
dem Grundstück der Gemarkung Sarenseck, Flur 2, Flurstück 66, in einer Größe
von ca. 1.400 m² öffentlich zum Kauf anbieten. Zuschlag erhält der Bieter/die
Bieterin, der/die das höchste Gebot hierfür abgibt.
b) Der Beschluss des Gemeinderates vom
25.05.2011 über den Verkauf des og. Wegeteilstückes wird aufgehoben.