Sachverhalt:
Gemäß § 1 der
Aufwandsentschädigungssatzung der Gemeinde Jameln wird ein weiteres
Sitzungsgeld gewährt, wenn ein Ratsmitglied an einer Informationsveranstaltung,
die die Belange der Gemeinde Jameln betreffen, teilnimmt. Das Sitzungsgeld wird
dann gewährt, wenn die Teilnahme vom Rat genehmigt oder nachträglich
beschlossen wurde.
In der
Vergangenheit hat sich gezeigt, dass eine Genehmigung vor einer Veranstaltung
in der Regel aufgrund der Sitzungstermine nicht möglich ist. Dies führte dazu,
dass die Teilnahme in diesen Fällen nachträglich beschlossen werden musste.
Die Samtgemeinde
Elbtalaue lädt die Bürgermeister, deren Stellvertreter und/oder Ratsmitglieder
der Mitgliedsgemeinden immer dann ein, wenn in einem Samtgemeindegremium über
Sachverhalte berichtet oder beraten wird, die auch die Belange der
Mitgliedsgemeinden betreffen.
Um das Verfahren zu
vereinfachen schlägt die Verwaltung aus diesem Grund vor, dass die Teilnahme an
Veranstaltungen, zu denen die Samtgemeinde eingeladen hat, grundsätzlich als
genehmigt gilt.
Beschlussvorschlag:
Der Rat beschließt,
dass die Teilnahme an Veranstaltungen, zu denen der Bürgermeister, sein
Stellvertreter und/oder Ratsmitglieder durch die Samtgemeinde Elbtalaue
eingeladen werden, grundsätzlich als vom Rat genehmigt gilt, sofern bei dieser
Veranstaltung Belange der Gemeinde berührt werden.