Sachverhalt:
Zum 01.01.2013
laufen die bestehenden Vereinbarungen zur Strombelieferung für die
Abnahmestelle der Samtgemeinde Elbtalaue sowie deren Mitgliedsgemeinden aus. Da
die Voraussetzungen für eine europaweite Ausschreibung gegeben sind, wurde der
ab Januar 2013 benötigte Strombedarf entsprechend ausgeschrieben.
Die Samtgemeinde
Elbtalaue und die Mitgliedsgemeinden haben das Ingenieurbüro E/M/S
Energieconsulting GmbH aus Münster beauftragt, die europaweite Ausschreibung
vorzubereiten und die Vergabeunterlagen zu erstellen.
Die Ausschreibung
umfasst 2 Lose. Im Los 1 sind die Abnahmestellen ohne Leistungsmessung und in
Los 2 die Abnahmestellen der Straßenbeleuchtung zusammengefasst. Für beide Lose
wurde zu 100 % Ökostrom ausgeschrieben.
Die Bekanntmachung
wurde fristgerecht im EU-Amtsblatt veröffentlicht. Innerhalb der vorgesehenen
Angebotsfrist haben 6 Unternehmen die Ausschreibungsunterlagen abgerufen.
Die innerhalb der
Angebotsfrist eingegangen Fragen der Interessenten wurden fristgemäß
beantwortet.
Bis zum
Schlusstermin am 28.09.2012, 11.00 Uhr, gingen Angebote von drei Bietern bei der
Samtgemeinde ein. Bieter sind die NaturStrom XL GmbH aus Düsseldorf, die EVE
Energieversorgung Elbtalaus GmbH aus Dannenberg (Elbe) und die LichtBlick AG
aus Hamburg.
Die Wertung der
Angebote wurde in 4 Schritte aufgeteilt:
- Wertungsschritt:
Ermittlung und Ausschluss von Angeboten mit inhaltlichen und fachlichen
Mängeln. Dies ist der Fall, wenn z. B. die Unterlagen verspätet eingegangen
sind, wesentliche Preisangaben fehlen, Angebote nicht ordnungsgemäß
unterschrieben wurden oder wenn Änderungen an den Verdingungsunterlagen
vorgenommen wurden.
Alle drei Bieter haben die Angebotsunterlagen fristgerecht eingereicht.
Die geforderten Unterschriften wurden geleistet und die geforderten Unterlagen
wurden beigefügt. Änderungen an den Verdingungsunterlagen wurden nicht
festgestellt.
- Wertungsschritt:
Prüfung der Eignung der Bieter in persönlicher und sachlicher Hinsicht.
Um dies feststellen zu können, wurden zusätzliche Angaben angefordert
(Eigenerklärung, Anzeige nach § 5 EnWG bzw. Handelsregisterauszug).
Alle drei Bieter sind bereits als Energielieferanten tätig. Es bestehen
seitens des Ingenieurbüros keine Bedenken gegen die Eignung der Bieter als
Energielieferant; weder im Hinblick auf die wirtschaftliche und finanzielle
Leistungsfähigkeit noch im Hinblick auf die technische Leistungsfähigkeit.
- Wertungsschritt:
Prüfung der inhaltlichen Angemessenheit. Diese wäre z. B. bei einem
Dumpingpreis oder einem gegenüber den üblichen Marktpreisen deutlich überhöhtem
Preis nicht mehr gewährleistet.
Weder Dumpingpreise noch unangemessen überhöhte Preise konnten seitens
des Ingenieurbüros festgestellt werden. Alle Angebote liegen im erwarteten
Rahmen und spiegeln die derzeitige Marktsituation wieder.
- Wertungsschritt:
Auswahl des wirtschaftlichsten Angebots.
Im Ergebnis der Wertungsschritte 1 – 3 können drei Angebote zur Wertung
zugelassen werden.
|
Bieter |
Angebotssumme |
Los 1 |
NaturStrom XL GmbH |
6,5 Cent/kWh |
EVE Elbtalaue GmbH |
6,6 Cent/kWh |
|
LichtBlick AG |
6,75 Cent/kWh |
|
Los 2 |
NaturStrom XL GmbH |
5,5 Cent/kWh |
EVE Elbtalaue GmbH |
5,6 Cent/kWh |
|
LichtBlick AG |
5,26 Cent/kWh |
Das
wirtschaftlichste Angebot ist entsprechend der Ausschreibung das Angebot mit
dem niedrigsten Preis. Den insgesamt niedrigsten Preis hat für das Los 1 die
NaturStrom XL GmbH aus Düsseldorf und für Los 2 die LichtBlick AG aus Hamburg
angeboten.
Die genannten
Preise können sich noch nach unten oder oben verschieben, da den Bietern die
Möglichkeit der Preisindizierung der Angebotspreise bis zum Ende der Zuschlagsfrist
(13.11.2012) eingeräumt wurde, wobei die Samtgemeine die Form der Indizierung
bestimmt hat.
Die Vergabe erfolgt
vorbehaltlich der Zustimmung durch das RPA Lüneburg, Außenstelle Lüchow.
Anmerkung der Verwaltung:
In
seiner Sitzung am 13.12.2012 hat der Rat beschlossen, die Aufträge zu Los 1 und
Los 2 an die EVE zu vergeben. Hiergegen hat die Bürgermeisterin Einspruch gem.
§ 88 Nds. Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) eingelegt.
Dies hat zur Folge, dass der Beschluss derzeit nicht
vollzogen werden darf. Die Konsequenz hieraus ist zum einen, das der
Grundversorger ab 01.01.2013 den Strom für die Straßenbeleuchtung und für die
Liegenschaften der Gemeinde Langendorf liefern muss. Der Grundversorger ist
derzeit die E.ON Avacon. Zum anderen haben die Firmen LichtBlick und
NaturStromXL einen Regressanspruch gegen die Gemeinde Langendorf, da nach dem
Ausschreibungsergebnis diese beiden Anbieter den Auftrag erhalten müssten.
Zur rechtlichen Situation:
Die Gemeinde Langendorf hat sich dazu entschieden, an einer gemeinsamen Stromausschreibung mit der Samtgemeinde Elbtalaue und deren Mitgliedsgemeinden teilzunehmen. Nach der gültigen VOL ist bei einer Wertgrenze ab 200.000,00 Euro eine europaweite Ausschreibung durchzuführen. Dabei ist zu berücksichtigen, dass die Ausschreibung für zwei Jahre erfolgt und somit ist der Gesamtwert für die Vertragslaufzeit zugrunde zu legen. Das derzeitige jährliche Auftragsvolumen liegt beim Los 1 bei rd. 115.000,00 Euro (rd. 230.000,-- Euro für die Gesamtlaufzeit) und für das Los 2 bei rd. 200.000,00 Euro (400.000,00 Euro für die Gesamtlaufzeit). Somit war eine europaweite Ausschreibung für diesen Auftrag erforderlich (Gesamtvolumen 630.000,00 Euro).
Nach der VOL ist der Zuschlag gegenüber dem Anbieter zu erteilen, der das wirtschaftlichste Angebot abgibt. Die Firma NaturStromXL zu Los 1 und die Firma Lichtblick zu Los 2 haben das wirtschaftlichste Angebot abgegeben (siehe Wertungskriterien im Sachverhalt oben).
Daneben hat die Gemeinde nach § 110 (2) Nds. Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) die Haushaltswirtschaft sparsam und wirtschaftlich zu führen.
Sollte nunmehr die Auftragsvergabe an die EVE erfolgen, handelt es sich zum einen um einen Verstoß gegen das Ausschreibungsrecht und zum anderen um einen Verstoß gegen das NKomVG.
Eine Prüfung der Ausschreibungsunterlagen ist am 12.10.2012 durch das Rechnungsprüfungsamt Lüneburg, Außenstelle Lüchow, erfolgt. Dabei wurde das Ausschreibungsergebnis und auch die Vergabe an die entsprechenden Anbieter, bestätigt.
Ferner hat zwischenzeitlich die Preisindizierung stattgefunden, sodass die Preise wie folgt angepasst wurden:
Los 1: 6,425 ct/kWh
Los 2: 5,204 ct/kWh
Beschlussvorschlag:
Der Zuschlag für
die Stromlieferung wird wie folgt erteilt:
- Los 1
an die Firma NaturStrom XL GmbH, Düsseldorf; zu einer Angebotssumme in Höhe
von 6,5 Cent/kWh
- Los 2
an die Firma LichtBlick AG, Hamburg; zu einer Angebotssumme in Höhe von
5,26 Cent/kWh