Betreff
Stromausschreibung, Auftragsvergabe II
Vorlage
31/616/2012/1
Art
Beschlussvorlage
Referenzvorlage

Sachverhalt:

Zum 01.01.2013 laufen die bestehenden Vereinbarungen zur Strombelieferung für die Abnahmestelle der Samtgemeinde Elbtalaue sowie deren Mitgliedsgemeinden aus. Da die Voraussetzungen für eine europaweite Ausschreibung gegeben sind, wurde der ab Januar 2013 benötigte Strombedarf entsprechend ausgeschrieben.

 

Die Samtgemeinde Elbtalaue und die Mitgliedsgemeinden haben das Ingenieurbüro E/M/S Energieconsulting GmbH aus Münster beauftragt, die europaweite Ausschreibung vorzubereiten und die Vergabeunterlagen zu erstellen.

 

Die Ausschreibung umfasst 2 Lose. Im Los 1 sind die Abnahmestellen ohne Leistungsmessung und in Los 2 die Abnahmestellen der Straßenbeleuchtung zusammengefasst. Für beide Lose wurde zu 100 % Ökostrom ausgeschrieben.

 

Die Bekanntmachung wurde fristgerecht im EU-Amtsblatt veröffentlicht. Innerhalb der vorgesehenen Angebotsfrist haben 6 Unternehmen die Ausschreibungsunterlagen abgerufen.

 

Die innerhalb der Angebotsfrist eingegangen Fragen der Interessenten wurden fristgemäß beantwortet.

 

Bis zum Schlusstermin am 28.09.2012, 11.00 Uhr, gingen Angebote von drei Bietern bei der Samtgemeinde ein. Bieter sind die NaturStrom XL GmbH aus Düsseldorf, die EVE Energieversorgung Elbtalaus GmbH aus Dannenberg (Elbe) und die LichtBlick AG aus Hamburg.

 

Die Wertung der Angebote wurde in 4 Schritte aufgeteilt:

 

  1. Wertungsschritt:

Ermittlung und Ausschluss von Angeboten mit inhaltlichen und fachlichen Mängeln. Dies ist der Fall, wenn z. B. die Unterlagen verspätet eingegangen sind, wesentliche Preisangaben fehlen, Angebote nicht ordnungsgemäß unterschrieben wurden oder wenn Änderungen an den Verdingungsunterlagen vorgenommen wurden.

Alle drei Bieter haben die Angebotsunterlagen fristgerecht eingereicht. Die geforderten Unterschriften wurden geleistet und die geforderten Unterlagen wurden beigefügt. Änderungen an den Verdingungsunterlagen wurden nicht festgestellt.

 

  1. Wertungsschritt:

Prüfung der Eignung der Bieter in persönlicher und sachlicher Hinsicht. Um dies feststellen zu können, wurden zusätzliche Angaben angefordert (Eigenerklärung, Anzeige nach § 5 EnWG bzw. Handelsregisterauszug).

Alle drei Bieter sind bereits als Energielieferanten tätig. Es bestehen seitens des Ingenieurbüros keine Bedenken gegen die Eignung der Bieter als Energielieferant; weder im Hinblick auf die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit noch im Hinblick auf die technische Leistungsfähigkeit.

 

  1. Wertungsschritt:

Prüfung der inhaltlichen Angemessenheit. Diese wäre z. B. bei einem Dumpingpreis oder einem gegenüber den üblichen Marktpreisen deutlich überhöhtem Preis nicht mehr gewährleistet.

Weder Dumpingpreise noch unangemessen überhöhte Preise konnten seitens des Ingenieurbüros festgestellt werden. Alle Angebote liegen im erwarteten Rahmen und spiegeln die derzeitige Marktsituation wieder.

 

  1. Wertungsschritt:

Auswahl des wirtschaftlichsten Angebots.

Im Ergebnis der Wertungsschritte 1 – 3 können drei Angebote zur Wertung zugelassen werden.

 

 

 

 

Bieter

 

Angebotssumme

Los 1

 

NaturStrom XL GmbH

 

6,5 Cent/kWh

 

EVE Elbtalaue GmbH

 

6,6 Cent/kWh

 

LichtBlick AG

 

6,75 Cent/kWh

Los 2

 

NaturStrom XL GmbH

 

5,5 Cent/kWh

 

EVE Elbtalaue GmbH

 

5,6 Cent/kWh

 

LichtBlick AG

 

5,26 Cent/kWh

 

 

Das wirtschaftlichste Angebot ist entsprechend der Ausschreibung das Angebot mit dem niedrigsten Preis. Den insgesamt niedrigsten Preis hat für das Los 1 die NaturStrom XL GmbH aus Düsseldorf und für Los 2 die LichtBlick AG aus Hamburg angeboten.

 

Die genannten Preise können sich noch nach unten oder oben verschieben, da den Bietern die Möglichkeit der Preisindizierung der Angebotspreise bis zum Ende der Zuschlagsfrist (13.11.2012) eingeräumt wurde, wobei die Samtgemeine die Form der Indizierung bestimmt hat.

 

Die Vergabe erfolgt vorbehaltlich der Zustimmung durch das RPA Lüneburg, Außenstelle Lüchow.

 

Anmerkung der Verwaltung:

In seiner Sitzung am 13.12.2012 hat der Rat beschlossen, die Aufträge zu Los 1 und Los 2 an die EVE zu vergeben. Hiergegen hat die Bürgermeisterin Einspruch gem. § 88 Nds. Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) eingelegt.

Dies hat zur Folge, dass der Beschluss derzeit nicht vollzogen werden darf. Die Konsequenz hieraus ist zum einen, das der Grundversorger ab 01.01.2013 den Strom für die Straßenbeleuchtung und für die Liegenschaften der Gemeinde Langendorf liefern muss. Der Grundversorger ist derzeit die E.ON Avacon. Zum anderen haben die Firmen LichtBlick und NaturStromXL einen Regressanspruch gegen die Gemeinde Langendorf, da nach dem Ausschreibungsergebnis diese beiden Anbieter den Auftrag erhalten müssten.

 

Zur rechtlichen Situation:

Die Gemeinde Langendorf hat sich dazu entschieden, an einer gemeinsamen Stromausschreibung mit der Samtgemeinde Elbtalaue und deren Mitgliedsgemeinden teilzunehmen. Nach der gültigen VOL ist bei einer Wertgrenze ab 200.000,00 Euro eine europaweite Ausschreibung durchzuführen. Dabei ist zu berücksichtigen, dass die Ausschreibung für zwei Jahre erfolgt und somit ist der Gesamtwert für die Vertragslaufzeit zugrunde zu legen. Das derzeitige jährliche Auftragsvolumen liegt beim Los 1 bei rd. 115.000,00 Euro (rd. 230.000,-- Euro für die Gesamtlaufzeit) und für das Los 2 bei rd. 200.000,00 Euro (400.000,00 Euro für die Gesamtlaufzeit). Somit  war eine europaweite Ausschreibung für diesen Auftrag erforderlich (Gesamtvolumen 630.000,00 Euro).

Nach der VOL ist der Zuschlag gegenüber dem Anbieter zu erteilen, der das wirtschaftlichste Angebot abgibt. Die Firma NaturStromXL zu Los 1 und die Firma Lichtblick zu Los 2 haben das wirtschaftlichste Angebot abgegeben (siehe Wertungskriterien im Sachverhalt oben).

 

Daneben hat die Gemeinde nach § 110 (2) Nds. Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) die Haushaltswirtschaft sparsam und wirtschaftlich zu führen.

 

Sollte nunmehr die Auftragsvergabe an die EVE erfolgen, handelt es sich zum einen um einen Verstoß gegen das Ausschreibungsrecht und zum anderen um einen Verstoß gegen das NKomVG.

 

Eine Prüfung der Ausschreibungsunterlagen ist am 12.10.2012 durch das Rechnungsprüfungsamt Lüneburg, Außenstelle Lüchow, erfolgt. Dabei wurde das Ausschreibungsergebnis und auch die Vergabe an die entsprechenden Anbieter, bestätigt.

Ferner hat zwischenzeitlich die Preisindizierung stattgefunden, sodass die Preise wie folgt angepasst wurden:

Los 1: 6,425 ct/kWh

Los 2: 5,204 ct/kWh

 


Beschlussvorschlag:

Der Zuschlag für die Stromlieferung wird wie folgt erteilt:

  1. Los 1 an die Firma NaturStrom XL GmbH, Düsseldorf; zu einer Angebotssumme in Höhe von 6,5 Cent/kWh
  2. Los 2 an die Firma LichtBlick AG, Hamburg; zu einer Angebotssumme in Höhe von 5,26 Cent/kWh