Betreff
Antrag des Verkehrsverein Hitzacker (Elbe), Göhrde, Elbufer e.V. auf einen Zuschuss zur Unterhaltung des Wanderwegenetzes im Bereich der Göhrde
Vorlage
30/749/2012
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

Der Verkehrsverein übernimmt den 120 km langen Rundwanderweg Hitzacker (Elbe) vom Verein „Wanderfreunde“ Hitzacker e.V. ab dem 01.01.2013. Für den entstehenden Aufwand bittet der Verkehrsverein um einen Zuschuss in Höhe von 600,00 €, der im Haushalt 2013 berücksichtigt  werden soll (der Antrag und die Vereinbarung sind als Anlage beigefügt).

 

Die derzeitige schlechte Finanzlage der Gemeinde Göhrde und der von der Gemeinde beschlossene „Zukunftsvertrag“, insbesondere § 3, lassen derzeit keine weiteren freiwilligen Leistungen zu. Aus diesem Grunde ist der Antrag des Verkehrsvereins leider abzulehnen.

 

Zur Kenntnis:

Inhalt des § 3 des „Zukunftsvertrages“:

 

§ 3 Weitere Voraussetzungen

 

(1) Die kumulierten freiwilligen Leistungen übersteigen während der Laufzeit des Vertrages das bisherige Volumen in Höhe von 3,15 v.H. der Aufwendungen der kumulierten Ergebnishaushalte nicht. Die Samtgemeinde Elbtalaue und ihre Mitgliedsgemeinden verpflichten sich, diesen Anteil 2016 auf 3 v.H. zu senken. Das Überschreiten des vereinbarten Anteils der freiwilligen Leistungen und neue freiwillige Leistungen sind vorab anzuzeigen. Die freiwillige Wahrnehmung von gesetzlichen Pflichtaufgaben, die abweichend von der Zuweisung durch Gesetz oder Verordnung wahrgenommen werden (z.B. Betrieb Kindertagesstätten (Kindergärten, Spielkreise etc.), Jugendzentren, Schulträgerschaft), ist hiervon nicht betroffen.

 

 


 

Beschlussvorschlag:

Der Rat der Gemeinde Göhrde lehnt die Zahlung eines Zuschusses in Höhe von 600,00 € zur Unterhaltung der Wanderwege im Bereich Göhrde, an den Verkehrsverein Hitzacker (Elbe), Göhrde, Elbufer e. V., ab.