Sachverhalt:
Der
stellvertretende Bürgermeister Sven Fritz hat schriftlich mitgeteilt, dass er
auf seinen Sitz im Rat der Gemeinde Langendorf verzichtet. Ein entsprechender
Beschluss und die Feststellung der Ersatzperson wurden gefasst.
Der Rat der Gemeinde
Langendorf hat in seiner Sitzung am 29.11.2011 beschlossen, zwei
gleichberechtigte Vertreterinnen bzw. Vertreter der Bürgermeisterin zu wählen.
Gewählt wurden Ratsherr Harald Hintzmann und Ratsherr Sven Fritz. Herr Fritz
kann aufgrund seines Sitzverlustes nicht mehr Vertreter der Bürgermeisterin
sein.
Herr Hintzmann
bleibt stellvertretender Bürgermeister.
Die/der zweite
stellvertretende Bürgermeisterin/Bürgermeister wird gemäß § 105 Abs. 4 des
Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) aus der Mitte des Rates
gewählt. Die Durchführung der Wahl richtet sich nach den Bestimmungen des § 67
NKomVG.
Beschluss: