Betreff
Wahl einer gleichberechtigten stellvertretenden Bürgermeisterin oder eines gleichberechtigten stellvertretenden Bürgermeisters
Vorlage
11/731/2012
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

Der stellvertretende Bürgermeister Sven Fritz hat schriftlich mitgeteilt, dass er auf seinen Sitz im Rat der Gemeinde Langendorf verzichtet. Ein entsprechender Beschluss und die Feststellung der Ersatzperson wurden gefasst.

 

Der Rat der Gemeinde Langendorf hat in seiner Sitzung am 29.11.2011 beschlossen, zwei gleichberechtigte Vertreterinnen bzw. Vertreter der Bürgermeisterin zu wählen. Gewählt wurden Ratsherr Harald Hintzmann und Ratsherr Sven Fritz. Herr Fritz kann aufgrund seines Sitzverlustes nicht mehr Vertreter der Bürgermeisterin sein.

 

Herr Hintzmann bleibt stellvertretender Bürgermeister.

 

Die/der zweite stellvertretende Bürgermeisterin/Bürgermeister wird gemäß § 105 Abs. 4 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) aus der Mitte des Rates gewählt. Die Durchführung der Wahl richtet sich nach den Bestimmungen des § 67 NKomVG.

 

 


Beschluss: