Sachverhalt:
Herr Fritz hat
schriftlich mitgeteilt, dass er auf sein Mandat verzichtet und das Amt des
stellv. Bürgermeisters im Rat der Gemeinde Langendorf niederlegt. Somit endet
gemäß § 52 Abs. 1 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) die
Mitgliedschaft im Rat der Gemeinde Langendorf.
Gemäß § 52 Abs. 2
NKomVG hat der Rat den Sitzverlust durch Beschluss festzustellen. Vor dem
Beschluss ist dem Betroffenen Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben.
Auf den freien Sitz
rückt Herr Günther Bentz, Elbuferstraße 15, 29484 Langendorf – OT Cacherien als
nächste dazu bereite Ersatzperson der Personenwahl des Wahlvorschlages Grüne
Liste Wendland – GLW – nach.
Beschlussvorschlag:
Es wird
festgestellt, dass die Mitgliedschaft des Ratsherrn Sven Fritz im Rat der
Gemeinde Langendorf durch Verzicht endet.