Betreff
Nutzung von Straßen und Straßenseitenräumen
Vorlage
31/717/2012
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

zu 1.          Der  Beregnungsverband hat Leitungen für die Beregnung der landwirtschaftlichen Flächen seiner Mitglieder verlegt. Hierfür war es erforderlich, mehrere Wege der Gemeinde Gusborn zu queren, bzw. die Leitungen im Straßenseitenraum zu verlegen. Voraussichtlich handelt es sich um 4.800 m Straßenseitenraum und 17 Straßenquerungen. Es wird eine Vereinbarung gem. dem anliegenden Vertragsmuster geschlossen.

zu 2.          Herr Martin Schulz hat für die Bioenergie mehrere Anträge gestellt, für die zum Teil auch schon Vereinbarungen geschlossen wurden. In der letzten Sitzung ( 31/514/2011 v. 5.10.2011 TOP 9) wurde der TOP vertagt, da es Unstimmigkeiten über die bereits geschlossenen Verträge gab. Nach Aussage des Herrn Schulz gab es bereits eine Vereinbarung, in der eine Summe von 10,00 € vereinbart war. Hier handelte es sich jedoch um einen Vertrag über die einmalige Querung der Dorfstraße.

Die nun zu schließende Vereinbarung gilt jedoch für den Antrag vom 28.9.2011 für die Nutzung von ca. 328 m des Flurstückes 54/1 (Straße).

zu 3.          Der  Antragssteller hat Leitungen für die Beregnung seiner landwirtschaftlichen Flächen verlegt. Hierfür war es erforderlich, einmalig einen Weg der Gemeinde Gusborn zu queren. Es wird eine Vereinbarung gem. dem anliegenden Vertragsmuster geschlossen.

zu 4.          Der Antragssteller beabsichtigt  im Seitenraum und unter den Straßen ‚Alte Dorfstraße‘ sowie ‚Zadrauer Weg‘ eine Stromleitung zu verlegen, um den Strom in das E.On AVACON Netzwerk einzuspeisen. Es handelt sich um zwei Querungen und ca. 122 m Straßenseitenraum. Die Entscheidung wurde auf der letzten Sitzung vertagt. Es wird eine Vereinbarung gem. dem anliegenden Vertragsmuster geschlossen.
 

zu 5.          Der  Antragssteller hat Leitungen für die Beregnung seiner landwirtschaftlichen Flächen verlegt. Hierfür war es erforderlich, fünf Wege der Gemeinde Gusborn zu queren sowie 153 m Straßenseitenraum zu nutzen. Es wird eine Vereinbarung gem. dem anliegenden Vertragsmuster geschlossen.

 

 

Nach Verwaltungskostensatzung der Samtgemeinde Elbtalaue ist für die Erarbeitung eines solchen Vertrages ein halbstündlicher Stundensatz von 22,-- € vorgesehen. Je nach Aufwand sind für den Vertrag ca. 3 Arbeitsstunden erforderlich. Eine einmalige Bearbeitungsgebühr von 100,-- € wäre angemessen.

 

Eine Nutzung dieser Art richtet sich nach bürgerlichem Recht und kann nicht über eine Sondernutzungssatzung geregelt werden.

 

Durch die starke Zunahme der regenerativen Energiegewinnung kommt es seit längerer Zeit zu einer vermehrten Nutzung von öffentlichen Verkehrsflächen zur Verlegung von Einspeisungsleitungen. Diese Verlegung stellt eine über den allgemeinen Bedarf gültige Nutzung dar.

 

Die Nutzer erzielen einen nicht unwesentlichen wirtschaftlichen Vorteil durch diese Verlegung. Dies rechtfertigt die Erhebung eines Nutzungsentgeltes. Richtungsweisend mag hier auch die in der Anlage dargestellte Meinung des Städte – und Gemeindetages sein.

 

Bisher war die Höhe der Nutzungsentgelte der Höhe nach nicht geregelt. Um alle Nutzer gleich zu behandeln, sollte eine Entscheidung hierzu gefasst werden.

 

Als sinnvolle Lösung wird Erhebung nach einer Staffelung oder eine  einmaligen Ablösung der Forderung gesehen.

 

Mögliche Variante für eine Staffelung:

 

bis 100 m                                                            0,30 € mindestens aber 10,-- €

je weiteren m zwischen 101 und 1.000                 0,20 €

je weiteren m ab 1.001 m                           0,10 €

 

Entschädigung pro Jahr. Pro Querung wird eine Entschädigung in Höhe von 10,-- € pro Jahr vorgeschlagen.


Beschlussvorschlag:

Für die hier zur Entscheidung anstehenden Nutzungen von öffentlichen Straßen, Wegen und deren Seitenräumen wird eine Staffelung der Entschädigung wie folgt erhoben:

 

bis 100 m                                                            0,30 € mindestens aber 10,-- €

je weiteren m zwischen 101 und 1.000                 0,20 €

je weiteren m ab 1.001 m                           0,10 €

Entschädigung pro Jahr.

Pro Querung eine Entschädigung in Höhe von 10,-- € pro Jahr.

 

Nach Verwaltungskostensatzung der Samtgemeinde Elbtalaue ist für die Erarbeitung eines hierfür erforderlichen Vertrages ein halbstündlicher Stundensatz von 22,-- € vorgesehen. Je nach Aufwand sind für den Vertrag ca. 3 Arbeitsstunden erforderlich. Es wird eine einmalige Bearbeitungsgebühr

in Höhe von 100,-- € erhoben.



  1. Mit dem Beregnungsverband Gusborn, Am Schöpfwerk 1, 29451 Dannenberg (Elbe), wird ein Vertrag über die Nutzung von Straßenseitenräumen zur Verlegung einer Beregnungsleitung in der Gemeinde Gusborn, Gemarkung Klein Gusborn, geschlossen.  Die Lage ergibt sich aus dem anliegenden Lageplan.
    Durch den Beregnungsverband ist eine jährliche Entschädigung pro Straßenquerung und pro lfd. Meter zu zahlen.
    Ob sich die Leitungen, die im anliegenden Lageplan dargestellt sind in vollem Umfang auf Gemeindegrund befinden, ist bei einer gemeinsamen Begehung festzustellen.

  2. Mit Herrn Martin Schulz, wohnhaft in 29476 Quickborn, Am Kosakenberg 29, wird ein Vertrag über die Nutzung von Straßenseitenräumen zur Verlegung einer Gasleitung in der Gemeinde Gusborn, Gemarkung Quickborn, Flur 24, Flurstück 54/1, geschlossen. Durch Herrn Schulz ist eine jährliche Entschädigung pro lfd. Meter zu zahlen.

  3. Mit Herrn Frank Baack, wohnhaft in 29476 Gusborn, OT Zadrau, Gusborner Str. 1 , wird ein Vertrag über die Nutzung von Straßenseitenräumen zur Verlegung einer Beregnungsleitung in der Gemeinde Gusborn, Gemarkung Zadrau, Flur 2, Flurstück 97, geschlossen.  Durch Herrn Baack ist eine jährliche Entschädigung für eine einmalige Querung einer Straße zu zahlen.

  4. Mit Herrn Michael Gerstenkorn-Schwarz, wohnhaft in 29476 Klein Gusborn, Alte Dorfstr. 21, wird ein Vertrag über die Nutzung von Straßenseitenräumen und zwei Querungen zur Verlegung einer Stromleitung in der Gemeinde Gusborn, Gemarkung Klein Gusborn, Flur 1, Flurstücke 320 und 321, geschlossen.  Durch Herrn Gerstenkorn-Schwarz ist eine jährliche Entschädigung pro lfd. Meter und zwei Querungen zu zahlen.
     
  5. Mit Herrn Andreas Barge, An den Eichen 7, 29476 Gusborn, wird ein Vertrag über die Nutzung von Straßenseitenräumen zur Verlegung einer Beregnungsleitung in der Gemeinde Gusborn, Gemarkung Groß Gusborn, geschlossen.  Die Lage ergibt sich aus dem anliegenden Lageplan.
    Durch Herrn Barge ist eine jährliche Entschädigung pro Straßenquerung und pro lfd. Meter zu zahlen.