Betreff
1. Eröffnungsbilanz der Gemeinde Langendorf
Vorlage
20/708/2012
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

Nach der Prüfung der Eröffnungsbilanz der ehemaligen Samtgemeinde Dannenberg (Elbe) und den daraus gewonnenen Erfahrungen, waren diese auf die 1. Eröffnungsbilanz der Gemeinde Langendorf umzusetzen.

Insbesondere musste die vorhandene Vermögensbewertung überarbeitet und dem derzeit geltenden Recht angepasst werden.

Die im Dezember 2011 begonnene Prüfung ist kürzlich abgeschlossen worden.

Das Rechnungsprüfungsamt bestätigt, dass die Eröffnungsbilanz nebst Anhang den gesetzlichen Vorschriften entspricht, und sie unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchhaltung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Schuldenlage der Gemeinde Langendorf vermittelt.

 

Die Eröffnungsbilanz muss gemäß Art. 6 Abs. 8 Satz 1 des Gesetzes vom 15.11.2005 (Nds. GVBl. S. 342) zur Neuordnung des Gemeindehaushaltsrechts und zur Änderung gemeindewirtschaftsrechtlicher Vorschriften (GemHausRNeuOG) vom Rat der Gemeinde beschlossen werden.

 

Einzelheiten sind der beigefügten Dokumentation und dem Prüfbericht zu entnehmen.

 

 


Beschlussvorschlag:

Die 1. Eröffnungsbilanz der Gemeinde Langendorf zum 01.01.2004 wird beschlossen.