Sachverhalt:
Nach
der Prüfung der Eröffnungsbilanz der ehemaligen Samtgemeinde Dannenberg (Elbe)
und den daraus gewonnenen Erfahrungen, waren diese auf die 1. Eröffnungsbilanz
der Gemeinde Langendorf umzusetzen.
Insbesondere
musste die vorhandene Vermögensbewertung überarbeitet und dem derzeit geltenden
Recht angepasst werden.
Die im
Dezember 2011 begonnene Prüfung ist kürzlich abgeschlossen worden.
Das
Rechnungsprüfungsamt bestätigt, dass die Eröffnungsbilanz nebst Anhang den
gesetzlichen Vorschriften entspricht, und sie unter Beachtung der Grundsätze
ordnungsgemäßer Buchhaltung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes
Bild der Vermögens- und Schuldenlage der Gemeinde Langendorf vermittelt.
Die
Eröffnungsbilanz muss gemäß Art. 6 Abs. 8 Satz 1 des Gesetzes vom 15.11.2005
(Nds. GVBl. S. 342) zur Neuordnung des Gemeindehaushaltsrechts und zur Änderung
gemeindewirtschaftsrechtlicher Vorschriften (GemHausRNeuOG) vom Rat der
Gemeinde beschlossen werden.
Einzelheiten
sind der beigefügten Dokumentation und dem Prüfbericht zu entnehmen.
Beschlussvorschlag:
Die 1.
Eröffnungsbilanz der Gemeinde Langendorf zum 01.01.2004 wird beschlossen.