Betreff
Flurbereinigung Jeetzelbrücken I Stand November 2012
Vorlage
30/557/2012/1
Art
Beschlussvorlage
Referenzvorlage

Sachverhalt:

Im Zuge eines Flurbereinigungsverfahrens besteht die Möglichkeit, durch Flächentausch beidseitig der Jeetzel die notwendigen Querungen über diese auf ein geringeres Maß zu begrenzen. Auf diesem Weg ist es möglich die notwendigen Verkehrsbeziehungen neu zu ordnen, und zwei Schwerlastbrücken über den Jeetzelkanal, bzw. die Alte Jeetzel zu erstellen. Das Land hat die Bereitschaft signalisiert zur Neuordnung der Verkehrsbeziehungen und zur Arrondierung der zu bewirtschaftenden Flächen ein Flurbereinigungsverfahren finanziell zu unterstützen.

Im Januar 2010 ist vom damaligen GLL Lüneburg (jetzt LGLN) ein Aufnahmeantrag für ein Flurbereinigungsverfahren beim Landwirtschaftsministerium gestellt worden. Nachdem die Projektempfehlung für das Flurneuordnungsverfahren freigegeben wurde, hat im Oktober 2010 eine öffentliche Informationsveranstaltung über das geplante Flurbereinigungsverfahren stattgefunden, zu dem die wirtschaftenden Landwirte persönlich geladen waren. In deren Verlauf ist ein Arbeitskreis gebildet worden, der aus betroffenen Grundstückseigentümern, Landwirten, dem JDV und den Kommunen besteht.

Dieser Arbeitskreis hat seitdem in zahlreichen Sitzungen mit dem für die Planungen beauftragten Büro Grontmij GmbH aus Bremen, vertreten durch Herrn Heyer, das Konzept bis zum derzeitigen Planungsstand für das geplante Flurneuordnungsverfahren Jeetzelbrücken I erarbeitet. Das Konzept beinhaltet das mögliche Verfahrensgebiet und die angedachten Maßnahmen.

 

Das geplante Flurbereinigungsgebiet umfasst derzeit eine Fläche von 1.624 ha. Davon sind voraussichtlich beitragspflichtig ca. 1.100 ha.

Die entstehenden Verfahrenskosten (incl. 40 % der entstehenden Vermessungskosten) werden zu 100 % vom Land getragen.

 

Die Gesamtkosten der geplanten Ausbaumaßnahmen und der Umlegung (60 % der Vermessungskosten, Bodenschutz und Maßnahmen zur wertgleichen Abfindung, landespflegerische Anlagen usw.) betragen 2,85 Mio €. Diese setzen sich zusammen aus:

 

  • 950.000,00 € Herstellungskosten Brücken
  • 1.310.000,00 €  Wegebau
  • 120.000,00 € Vermessungskosten (60 % von 200.000,00 €)
  • 390.000,00 € Wasserbau, Maßnahmen zur wertgleichen Abfindung, sonstige Maßnahmen zur Bodenverbesserung, Entschädigungsleistungen, Verbindlichkeiten

 

Bei einem zu erwartenden Zuschuss von 75 % ergibt sich eine von allen Verfahrensbeteiligten (Grundstückseigentümer landwirtschaftlicher Flächen, Jeetzeldeichverband als Brückenbaulastträger, Gemeinde Jamlen und Stadt Dannenberg (Elbe)) aufzubringende Eigenleistung von 712.500,00 €.

 

Der Jeetzeldeichverband übernimmt den zu tragenden Eigenanteil von 240.000,00 € für den Bau der Schwerlastbrücken (25 % von 950.000,00 €).

 

 

Die Kommunen tragen einen Eigenanteil in  Höhe von 252.500,00 €.

Unter Berücksichtigung der Baumaßnahmen und der Größe des einbezogenen Gemeindegebietes ergibt sich eine Aufteilung für die Gemeinde Jameln in Höhe von   35.000,00 € und für die Stadt Dannenberg (Elbe) in Höhe von 217.500,00 €

 

Für die Teilnehmer (Grundstückseigentümer) am Verfahren wird eine Eigenleistung von 200,00 €/ha (wie auch in anderen Verfahren) erhoben.

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Beschlussvorschlag:

Der Rat der Gemeinde Jameln erklärt die Bereitschaft den Eigenanteil für das Flurbereinigungsverfahren Jeetzelbrücken I bereitzustellen, sofern die Teilnehmergemeinschaft die Einleitung des Verfahrens beschließt