Betreff
7. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für den Spielkreis der Gemeinde Jameln
Vorlage
14/671/2012
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

Zwischen den spielkreisbetreibenden Gemeinden in der Samtgemeinde Elbtalaue besteht seit jeher Konsens, dass die Gebühren der einzelnen Einrichtungen nicht erheblich von einander abweichen.

Im Kindergartenbereich garantiert dies die kreisweit einheitliche Beitragsstaffel.

Die Gebührenanhebung folgt den bereits gestiegenen Gebühren in den Spielkreisen Langendorf, Karwitz und Gusborn und sollen insbesondere den gestiegenen Energiekosten in den vergangenen Jahren Rechnung tragen, um so das jährliche Defizit nicht ansteigen zu lassen.

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Für eine 4,5 stündige Betreuung wird künftig für das 1. Kind 75,00 € und jedes weitere Kind 65,00 € erhoben, eine halbe Stunde Sonderöffnungszeit kosten dann 9,00 €.

Die Gebühren im Spielkreis Langendorf liegen bei 75,00/60,00 € (4,5 Stunden), Karwitz 83,00/63,00 € (für 5 Stunden) und Gusborn 80,00/64,00 € (4-Stunden).

Zum Vergleich: Die Gebühren für eine vierstündige Betreuung im Kindergarten liegt zwischen 61,00 € und 134 €, je nach Verdienst der Eltern.

 

Angepasst werden sollte zudem der Beitrag für die Gastkinder von 3,50 € auf 5,00 €, dieser Beitrag wird auch in den anderen Spielkreises erhoben.

 

Zusätzlich in die Satzung wurde die Teilnahme am Projekt „Gesundes Mittagessen“ aufgenommen, dies ist aus versicherungstechnischer Sicht erforderlich. Die Teilnahme ist bei Aufnahme bzw. bei nachträglicher Anmeldung direkt der Spielkreisleitung mitzuteilen. Die Abrechnung der Mittagsmahlzeit erfolgt direkt bei den Projektverantwortlichen.

 


Beschlussvorschlag:

Die folgende

7. Satzung

zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für den Kinderspielkreis in der Gemeinde Jameln

 

Aufgrund der §§ 10, 58 und 111 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) vom 17.12.2010 (Nds. GVBl. S.576) und der  §§ 1, 2 und 5 des Niedersächsischen Kommunalabgabengesetzes (NKAG) vom 27.01.2007 (Nds. GVBl. S. 41), jeweils in der zZ geltenden Fassung, hat der Rat der Gemeinde Jameln in seiner Sitzung am                 folgende 7. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für den Kinderspielkreis in der Gemeinde Jameln beschlossen:

 

§ 1

 

Änderung der Satzung

 

Der § 2 wird wie folgt neu gefasst:

 

§ 2

 

(1)   Für eine 4,5-stündige Betreuung (8.00 - 12.30 Uhr) im Kinderspielkreis sind monatlich folgende Gebühren je zugelassenes Kind zu entrichten:

 

         a)  für das erste Kind einer Familie                                  75,-- Euro

         b)  für das 2. und jedes weitere Kind

            einer Familie                                                                          65,-- Euro

 

         c)   Es werden Sonderöffnungszeiten von 7.30 - 8.00 Uhr und 12.30 - 13.00 Uhr  

            angeboten.

               Für die zusätzliche Betreuung (Sonderzeit) ist folgende Gebühr zu entrichten:

                                                                                                                                   

               für eine halbe Stunde je Kind                                        9,-- Euro

 

               Die verlängerten Öffnungszeiten treten nur in Kraft, wenn mindestens 5 Kinder jeweils zu Beginn des Spielkreisjahres (01.08. jeden Jahres) zur Inanspruchnahme der Sonderöffnungszeiten angemeldet sind.

               Die Entgelte für die verlängerten Zeiten sind jeweils für das volle Spielkreisjahr zu zahlen.

 

(2)  Durch die in Abs. 1 angegebenen Gebühren sind die Kosten für ein Getränk abgegolten.

 

(3)  Gastkinder zahlen pro Tag                                             5,00 €

 

      Die Dauer der Benutzung des Kinderspielkreises durch Gastkinder wird von der

      Kinderpielkreisleiterin bestimmt. In Härtefällen entscheidet der Bürgermeister.

 

(4) Die Teilnahme am Projekt „Gesundes Mittagessen“ ist verbindlich anzumelden. Die

      Kosten werden durch die Projektverantwortlichen gesondert erhoben.

 

                                                                              § 2

 

                                                                        In-Kraft-Treten

 

Diese Satzung tritt am 01.08.2013 in Kraft.

 

Jameln, den

 

                                                                  Gemeinde Jameln                                                                       

                                                                        (Siegel )  

                                                                     Bürgermeister

 

wird beschlossen.