Sachverhalt:
Zwischen den
spielkreisbetreibenden Gemeinden in der Samtgemeinde Elbtalaue besteht seit
jeher Konsens, dass die Gebühren der einzelnen Einrichtungen nicht erheblich
von einander abweichen.
Im
Kindergartenbereich garantiert dies die kreisweit einheitliche Beitragsstaffel.
Die
Gebührenanhebung folgt den bereits gestiegenen Gebühren in den Spielkreisen
Langendorf, Karwitz und Gusborn und sollen insbesondere den gestiegenen
Energiekosten in den vergangenen Jahren Rechnung tragen, um so das jährliche
Defizit nicht ansteigen zu lassen.
.
Für eine 4,5
stündige Betreuung wird künftig für das 1. Kind 75,00 € und jedes weitere Kind
65,00 € erhoben, eine halbe Stunde Sonderöffnungszeit kosten dann 9,00 €.
Die Gebühren im
Spielkreis Langendorf liegen bei 75,00/60,00 € (4,5 Stunden), Karwitz
83,00/63,00 € (für 5 Stunden) und Gusborn 80,00/64,00 € (4-Stunden).
Zum Vergleich: Die
Gebühren für eine vierstündige Betreuung im Kindergarten liegt zwischen 61,00 €
und 134 €, je nach Verdienst der Eltern.
Angepasst werden
sollte zudem der Beitrag für die Gastkinder von 3,50 € auf 5,00 €, dieser
Beitrag wird auch in den anderen Spielkreises erhoben.
Zusätzlich in die
Satzung wurde die Teilnahme am Projekt „Gesundes Mittagessen“ aufgenommen, dies
ist aus versicherungstechnischer Sicht erforderlich. Die Teilnahme ist bei
Aufnahme bzw. bei nachträglicher Anmeldung direkt der Spielkreisleitung mitzuteilen.
Die Abrechnung der Mittagsmahlzeit erfolgt direkt bei den
Projektverantwortlichen.
Beschlussvorschlag:
Die folgende
7. Satzung
zur Änderung der Satzung über
die Erhebung von Gebühren für den Kinderspielkreis in der Gemeinde Jameln
Aufgrund der §§ 10, 58 und 111 des Niedersächsischen
Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) vom 17.12.2010 (Nds. GVBl. S.576) und
der §§ 1, 2 und 5 des Niedersächsischen
Kommunalabgabengesetzes (NKAG) vom 27.01.2007 (Nds. GVBl. S. 41),
jeweils in der zZ geltenden Fassung, hat der Rat der Gemeinde Jameln in seiner
Sitzung am folgende 7.
Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für den
Kinderspielkreis in der Gemeinde Jameln beschlossen:
§ 1
Änderung der Satzung
Der § 2 wird wie folgt neu
gefasst:
§ 2
(1) Für eine 4,5-stündige
Betreuung (8.00 - 12.30 Uhr) im Kinderspielkreis sind monatlich folgende
Gebühren je zugelassenes Kind zu entrichten:
a) für das erste Kind einer Familie 75,-- Euro
b) für das 2. und jedes weitere Kind
einer
Familie 65,--
Euro
c) Es werden Sonderöffnungszeiten von 7.30 -
8.00 Uhr und 12.30 - 13.00 Uhr
angeboten.
Für die
zusätzliche Betreuung (Sonderzeit) ist folgende Gebühr zu entrichten:
für eine
halbe Stunde je Kind 9,--
Euro
Die
verlängerten Öffnungszeiten treten nur in Kraft, wenn mindestens 5 Kinder
jeweils zu Beginn des Spielkreisjahres (01.08. jeden Jahres) zur
Inanspruchnahme der Sonderöffnungszeiten angemeldet sind.
Die
Entgelte für die verlängerten Zeiten sind jeweils für das volle Spielkreisjahr
zu zahlen.
(2) Durch die in Abs.
1 angegebenen Gebühren sind die Kosten für ein Getränk abgegolten.
(3) Gastkinder zahlen pro Tag
5,00 €
Die Dauer der Benutzung des
Kinderspielkreises durch Gastkinder wird von der
Kinderpielkreisleiterin bestimmt. In
Härtefällen entscheidet der Bürgermeister.
(4) Die Teilnahme am Projekt
„Gesundes Mittagessen“ ist verbindlich anzumelden. Die
Kosten werden durch die
Projektverantwortlichen gesondert erhoben.
§ 2
In-Kraft-Treten
Diese Satzung tritt am
01.08.2013 in Kraft.
Jameln, den
Gemeinde Jameln
(Siegel )
Bürgermeister
wird beschlossen.