Betreff
Beschlussfassung gemäß § 105 Abs. 5 NKomVG über die Beauftragung einer Person mit der allgemeinen Vertretung des Bürgermeisters
Vorlage
11/652/2012
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

Herr Wittkopf wurde als stellvertretender Bürgermeister und allgemeiner Vertreter abberufen.

 

Da der Bürgermeister sowohl die repräsentativen Aufgaben der Gemeinde als auch die Verwaltungsaufgaben wahrnimmt, hat der Rat eine Person mit der allgemeinen Vertretung zu beauftragen. Gemäß § 105 Abs. 5 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) ist auf Vorschlag des Bürgermeisters eine Beschäftigte oder einen Beschäftigten der Gemeinde oder mit dessen Zustimmung ein Ratsmitglied oder eine Beschäftigte oder einen Beschäftigten der Samtgemeinde mit der allgemeinen Vertretung (Verwaltungsvertreterin/Verwaltungsvertreter) durch Beschluss zu beauftragen.

Die Verwaltungsvertreterin/der Verwaltungsvertreter wird durch Aushändigung einer Ernennungsurkunde für die Dauer der Wahlperiode in das Ehrenbeamtenverhältnis berufen; sie oder er hat den Diensteid abzulegen.

 

 


Beschlussvorschlag: