Sachverhalt:
Herr Wittkopf hat
sein Mandat im Rat der Gemeinde Zernien niedergelegt. Der Sitzverlust wurde
durch Beschluss festgestellt. Aus diesem Grund erfüllt Herr Wittkopf nicht mehr
die Voraussetzungen des § 105 Abs. 4 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz
(NKomVG) für das Amt des stellvertretenden Bürgermeisters und ist abzuberufen.
Neben der
Stellvertretung nahm Herr Wittkopf auch die allgemeine Vertretung des
Bürgermeisters wahr. Aus diesem Grund wurde er in der konstituierenden Sitzung
am 02.11.2011 in das Ehrenbeamtenverhältnis berufen. Durch den Sitzverlust
erfüllt Herr Wittkopf die für die allgemeine Vertretung (§ 105 Abs. 5 NKomVG)
erforderliche Voraussetzung nicht mehr. Nach § 6 Abs. 3 Niedersächsisches
Beamtengesetz endet das Ehrenbeamtenverhältnis durch die Abberufung. Diese ist
nach § 38 NKomVG zugelassen. Der Rat hat die Abberufung aus dem
Ehrenbeamtenverhältnis zu beschließen.
Beschlussvorschlag:
Herr Eike Wittkopf
wird als stellvertretender Bürgermeister abberufen und die Abberufung aus dem
Ehrenbeamtenverhältnis wird beschlossen.