Sachverhalt:
Die Firma Heinemann, Meisterstraße 22, OT. Breselenz, hat im Anschluss an
ihr Betriebsgelände ein Grundstück in Größe von 10.956 m² für die Erweiterung
ihres Betriebsgeländes erworben, weil
das jetzige Betriebsgelände nicht ausreichend Lagermöglichkeiten bietet und die
Anlieferung der Materialien mit großen Lastkraftwagen oft Schwierigkeiten
bereitet und die gelieferte Ware immer öfters an der Straße umgeschlagen werden
muss.
Die Firma Heinemann beabsichtigt, die bestehenden Einrichtungen baulich
auf dem neu erworbenen Grundstück zu erweitern. Da diese Erweiterungen nur im
Rahmen einer Flächennutzungsplanänderung möglich sind, beantragt die Firma mit
Schreiben vom 12.09.2012 die Änderung
des Flächennutzungsplanes.
Im derzeitigen Flächennutzungsplan ist entlang der Meisterstraße in einer
Bautiefe von ca. 50 m für das derzeitige Betriebsgelände und für das neu
erworbene Grundstück ein Kleinsiedlungsgebiet (WS) festgesetzt. Für den Änderungsbereich ist die Festsetzung
eines Mischgebietes (M) erforderlich.
Der Änderungsbereich darf sich auch nicht
nur auf die beantragte Fläche beziehen (s. Antrag vom 12.09.12), sondern
muss auch das jetzige Betriebsgelände mit einbeziehen, da dieses zum größten
Teil nicht als Baufläche vom Flächennutzungsplan erfasst wird (s. Auszug aus
dem F-Plan). Mit einzubeziehen in das Mischgebiet sind auch die vor den
Grundstücken liegenden Wohngebäude. Ob
auch noch das Grundstück Waldweg 4, wegen der vom Betriebsgelände Heinemann
ausgehenden Immissionen und Emissionen, im Änderungsbereich mit einbezogen
werden muss, wird sich im laufenden Änderungsverfahren ergeben.
Beschlussvorschlag:
Der
Flächennutzungsplan der Samtgemeinde Elbtalaue im Bereich der Gemeinde Jameln,
OT. Breselenz, wird vorbehaltlich der Antragstellung durch die Gemeinde Jameln
fortgeschrieben.