Sachverhalt:
In der Sitzung am
11.09.2012 wurde über den Entschuldungsantrag vorberaten, in der Sitzung am
18.10.2012 wurde über den Sachstand des Antrages berichtet Um die Gemeinderäte
zu informieren wurden hierzu die Bürgermeister der Städte und Mitgliedsgemeinden
eingeladen.
Nach § 1 Satz 3 der
Aufwandsentschädigungssatzung der Gemeinde Gusborn wird ein weiteres
Sitzungsgeld für Informationsveranstaltungen, die die Belange der Gemeinde
Gusborn betreffen, gewährt, wenn die Teilnahme genehmigt oder nachträglich
beschlossen worden ist.
Die Teilnahme wurde
vor Durchführung der Veranstaltungen nicht genehmigt. Für die Gewährung des
Sitzungsgeldes ist es erforderlich, dass die Teilnahme nachträglich durch den
Rat der Gemeinde Gusborn beschlossen wird.
Beschlussvorschlag:
Der Rat beschließt
die Teilnahme des Bürgermeisters U. Beckmann an der Sitzung des Ausschusses für
Interkommunale Zusammenarbeit des Rates der Samtgemeinde Elbtalaue am
11.09.2012 und der Sitzung des Samtgemeindeausschusses am 18.10.2012.