Betreff
Verteilung der Ausschussvorsitze auf die Fraktionen und Gruppen sowie Benennung der Ausschussvorsitzenden und ihrer Vertreterinnen/Vertreter
Vorlage
11/603/2012
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

Für jeden der vom Rat der Stadt Hitzacker (Elbe) gebildeten Fachausschüsse ist gemäß § 71 Abs. 8 NKomVG eine Ausschussvorsitzende oder ein Ausschussvorsitzender zu bestimmen. Für die Verteilung der Vorsitze gilt das Höchstzahlenverfahren nach d’Hondt.

 

Da die Zahl der Ausschüsse Geschäftsgrundlage des Zugreifverfahrens ist, ist bei der Bildung eines zusätzlichen Ausschusses für alle Ausschüsse die Neubesetzung der Vorsitze erforderlich.

 

Bei der derzeit vorliegenden Situation ergibt sich folgender Zugriff:

 

  1. Gruppe FDP, INI, UWG und Ratsherr Förster
  2. Gruppe FDP, INI, UWG und Ratsherr Förster
  3. Losentscheid zwischen CDU- und SPD-Fraktion

 

Im Losverfahren um den 3. Vorsitz hat der Bürgermeister das Los zu ziehen.

 

In der o. g. Reihenfolge können die Fraktionen und Gruppen einen der noch verfügbaren Ausschussvorsitze beanspruchen und dafür ein Ratsmitglied benennen, das dem jeweiligen Ausschuss angehört. Die Vertretung des Vorsitzenden ist gesetzlich nicht geregelt. Es bietet sich jedoch an, dass die Fraktion oder Gruppe, die die Ausschussvorsitzende oder den Ausschussvorsitzenden stellt, auch die Vertreterin oder den Vertreter aus den dem Ausschuss angehörenden Ratsmitgliedern benennt.

 

Der Zugriff der Fraktionen und Gruppen auf die Ausschussvorstize und die Benennung der Vorsitzenden und Vertreterin oder Vertreter ist vom Rat zur Kenntnis zu nehmen; eines Feststellungsbeschlusses bedarf es nicht.

 

 


Beschlussvorschlag: