Sachverhalt:
Für jeden der vom
Rat der Stadt Hitzacker (Elbe) gebildeten Fachausschüsse ist gemäß § 71 Abs. 8
NKomVG eine Ausschussvorsitzende oder ein Ausschussvorsitzender zu bestimmen.
Für die Verteilung der Vorsitze gilt das Höchstzahlenverfahren nach d’Hondt.
Da die Zahl der
Ausschüsse Geschäftsgrundlage des Zugreifverfahrens ist, ist bei der Bildung
eines zusätzlichen Ausschusses für alle Ausschüsse die Neubesetzung der
Vorsitze erforderlich.
Bei der derzeit
vorliegenden Situation ergibt sich folgender Zugriff:
- Gruppe
FDP, INI, UWG und Ratsherr Förster
- Gruppe
FDP, INI, UWG und Ratsherr Förster
- Losentscheid
zwischen CDU- und SPD-Fraktion
Im Losverfahren um
den 3. Vorsitz hat der Bürgermeister das Los zu ziehen.
In der o. g.
Reihenfolge können die Fraktionen und Gruppen einen der noch verfügbaren
Ausschussvorsitze beanspruchen und dafür ein Ratsmitglied benennen, das dem
jeweiligen Ausschuss angehört. Die Vertretung des Vorsitzenden ist gesetzlich
nicht geregelt. Es bietet sich jedoch an, dass die Fraktion oder Gruppe, die
die Ausschussvorsitzende oder den Ausschussvorsitzenden stellt, auch die
Vertreterin oder den Vertreter aus den dem Ausschuss angehörenden
Ratsmitgliedern benennt.
Der Zugriff der
Fraktionen und Gruppen auf die Ausschussvorstize und die Benennung der
Vorsitzenden und Vertreterin oder Vertreter ist vom Rat zur Kenntnis zu nehmen;
eines Feststellungsbeschlusses bedarf es nicht.
Beschlussvorschlag: