Sachverhalt:
Der Ausschuss für
Tourismus, Wirtschaftsförderung, Umwelt sowie Jugend, Soziales und Kultur des
Rates der Stadt Hitzacker (Elbe) hat in seiner Sitzung am 24.09.2012 empfohlen,
einen neuen Ausschuss für die Belange des Archäologischen Zentrums zu bilden.
Gemäß § 71 Absatz 1
Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) kann der Rat aus der Mitte
der Abgeordneten beratende Ausschüsse bilden. Diese können nach 71 Absatz 9
NKomVG jederzeit neu gebildet werden.
Der Rat hat zu
entscheiden, welche Aufgaben der Ausschuss wahrnimmt und wie viele Mitglieder
ihm angehören (Ratsmitglieder sowie eventuell beratende Mitglieder).
Die Sitzverteilung
auf die Fraktionen und Gruppen richtet sich gemäß § 71 Absatz 2 NKomVG nach dem
Proportionalverfahren Hare-Niemeyer.
Soll der Ausschuss
neben den Ratsmitgliedern auch mit anderen Personen (beratende Mitglieder)
besetzt werden, so ist die Sitzverteilung getrennt voneinander vorzunehmen.
Zunächst werden die auf die Ratsmitglieder und dann die auf die anderen
Personen entfallenden Sitze ermittelt. Bei Losentscheidungen zieht der
Bürgermeister die Lose.
Die Fraktionen und
Gruppen benennen ihre Ratsmitglieder und gegebenenfalls anderen Personen für
die auf sie entfallenden Sitze. Beratende Mitglieder haben in diesem
„freiwilligen“ Ausschuss gemäß § 71 Abs. 7 NKomVG kein Stimmrecht.
Die Vertretung der
Ausschussmitglieder ist fraktions- bzw. gruppenintern zu regeln. Für beratende
Mitglieder im Fachausschuss müssen feste Vertreterinnen oder Vertreter benannt
werden.
Ratsherr Stahnke
als fraktions- und gruppenloses Ratsmitglied hat das Recht, in einem der
Ratsausschüsse seiner Wahl beratendes Mitglied zu sein. Seit der
konstituierenden Sitzung des Rates ist er Mitglied im Ausschuss für Bau,
Planung und Stadtentwicklung. Durch die Bildung eines weiteren Ausschusses kann
er verlangen, die beratende Mitgliedschaft in einem anderen Ausschuss
wahrzunehmen.
Die Sitzverteilung
und namentliche Besetzung des Fachausschusses hat der Rat gemäß § 71 Abs. 5
NKomVG durch Beschluss festzustellen.
Beschlussvorschlag: