Betreff
Bildung eines neuen Fachausschusses und Verteilung der Sitze auf die Fraktionen und Gruppen sowie Feststellung der Sitzverteilung und Ausschussbesetzung
Vorlage
11/602/2012
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

Der Ausschuss für Tourismus, Wirtschaftsförderung, Umwelt sowie Jugend, Soziales und Kultur des Rates der Stadt Hitzacker (Elbe) hat in seiner Sitzung am 24.09.2012 empfohlen, einen neuen Ausschuss für die Belange des Archäologischen Zentrums zu bilden.

 

Gemäß § 71 Absatz 1 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) kann der Rat aus der Mitte der Abgeordneten beratende Ausschüsse bilden. Diese können nach 71 Absatz 9 NKomVG jederzeit neu gebildet werden.

 

Der Rat hat zu entscheiden, welche Aufgaben der Ausschuss wahrnimmt und wie viele Mitglieder ihm angehören (Ratsmitglieder sowie eventuell beratende Mitglieder).

 

Die Sitzverteilung auf die Fraktionen und Gruppen richtet sich gemäß § 71 Absatz 2 NKomVG nach dem Proportionalverfahren Hare-Niemeyer.

Soll der Ausschuss neben den Ratsmitgliedern auch mit anderen Personen (beratende Mitglieder) besetzt werden, so ist die Sitzverteilung getrennt voneinander vorzunehmen. Zunächst werden die auf die Ratsmitglieder und dann die auf die anderen Personen entfallenden Sitze ermittelt. Bei Losentscheidungen zieht der Bürgermeister die Lose.

 

Die Fraktionen und Gruppen benennen ihre Ratsmitglieder und gegebenenfalls anderen Personen für die auf sie entfallenden Sitze. Beratende Mitglieder haben in diesem „freiwilligen“ Ausschuss gemäß § 71 Abs. 7 NKomVG kein Stimmrecht.

 

Die Vertretung der Ausschussmitglieder ist fraktions- bzw. gruppenintern zu regeln. Für beratende Mitglieder im Fachausschuss müssen feste Vertreterinnen oder Vertreter benannt werden.

 

Ratsherr Stahnke als fraktions- und gruppenloses Ratsmitglied hat das Recht, in einem der Ratsausschüsse seiner Wahl beratendes Mitglied zu sein. Seit der konstituierenden Sitzung des Rates ist er Mitglied im Ausschuss für Bau, Planung und Stadtentwicklung. Durch die Bildung eines weiteren Ausschusses kann er verlangen, die beratende Mitgliedschaft in einem anderen Ausschuss wahrzunehmen.

 

Die Sitzverteilung und namentliche Besetzung des Fachausschusses hat der Rat gemäß § 71 Abs. 5 NKomVG durch Beschluss festzustellen.

 


Beschlussvorschlag: