Sachverhalt:
Die Strukturen
innerhalb der Feuerwehr wurden 2011 verändert, indem die Verantwortungsbereiche
neu in Bereiche gegliedert wurden. Entsprechend ist bereits die
Feuerwehrsatzung angepasst worden. Neu ist die Funktion des stellvertretenden
Bereichsbrandmeisters hinzu gekommen.
Darüber hinaus ist
bereits 2008 aus der Mitte der Ratsmitglieder die Zahlungen an die Jugendwarte
moniert worden.
Die Kinder- und
Jugendarbeit als Nachwuchsförderung ist eine der wichtigsten Säulen in der
aktiven Mitgliedergewinnung. Die Erfahrung hat gezeigt, dass es immer
schwieriger wird, Betreuer für die Kinder- und Jugendarbeit zu gewinnen. Der
Zeitaufwand ist sehr hoch. Für Fahrten und Freizeiten müssen die Betreuer bis
zu einer Woche von ihrem Erholungsurlaub opfern. Mehrere Betreuer teilen sich
intern bereits Aufwandsentschädigungen. Die Anhebung ist damit gerechtfertigt.
Die Prüfer/innen
für kraftbetriebene Tore entfallen, da die Prüfung von einer Firma vorgenommen
wird.
Neu aufgenommen
wird eine Entschädigung für die Fahrlehrer, die die Einweisungen für den
„Feuerwehrführerschein“ fachgerecht vornehmen.
Damit sind die
Aufwandsentschädigungen insgesamt anzupassen.
Beschlussvorschlag:
Der Rat beschließt
die anliegende 1. Änderungssatzung.