Sachverhalt:
Der
stellvertretende Bürgermeister Karsten Lühr hat am 17.09.2012 per Mail
mitgeteilt, dass er seinen Wohnsitz nach 21335 Lüneburg, Feldstraße 27 verlegt
hat. Er hat somit die Wählbarkeit und dadurch seinen Sitz im Rat der Gemeinde
Jameln verloren. Ein entsprechender Beschluss und die Feststellung der
Ersatzperson wurden gefasst.
Der Rat der
Gemeinde Jameln hat in seiner Sitzung am 09.11.2011 beschlossen, zwei
gleichberechtigte Vertreterinnen bzw. Vertreter des Bürgermeisters zu wählen.
Gewählt wurden Ratsherr Helmut Hinkelmann und Ratsherr Karsten Lühr. Herr Lühr
kann aufgrund seines Sitzverlustes nicht mehr Vertreter des Bürgermeisters
sein.
Nach § 81 Abs. 2
Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) wählt der Rat bis zu
drei Vertreterinnen oder Vertreter der Bürgermeisterin oder des Bürgermeisters.
Mindestens eine Vertreterin oder einen Vertreter wählt der Rat in seiner ersten
Sitzung.
Zwei weitere
Stellvertreterinnen/Stellvertreter können auch zu einem späteren Zeitpunkt gewählt
werden. Die Wahl einer weiteren Vertreterin oder eines weiteren Vertreters ist
jedoch nicht zwingend vorgeschrieben.
Ratsherr Helmut
Hinkelmann übt sein Amt als Vertreter des Bürgermeisters weiterhin aus.
Das gesetzliche Mindesterfordernis von einem Stellvertreter ist somit erfüllt.
Aus diesem Grund
muss der Rat entscheiden, ob bis zum Ende der aktuellen Wahlperiode eine zweite
Stellvertreterin oder ein zweiter Stellvertreter gewählt wird.
Entscheidet sich
der Rat für die Wahl, richtet sich die Durchführung nach
den Bestimmungen des § 67 NKomVG.
Beschluss:
Der Rat der
Gemeinde Jameln verzichtet auf die Wahl einer
gleichberechtigten stellvertretenden Bürgermeisterin oder eines
gleichberechtigten stellvertretenden Bürgermeisters.