Betreff
Wahl einer gleichberechtigten stellvertretenden Bürgermeisterin oder eines gleichberechtigten stellvertretenden Bürgermeisters
Vorlage
11/589/2012
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

Der stellvertretende Bürgermeister Karsten Lühr hat am 17.09.2012 per Mail mitgeteilt, dass er seinen Wohnsitz nach 21335 Lüneburg, Feldstraße 27 verlegt hat. Er hat somit die Wählbarkeit und dadurch seinen Sitz im Rat der Gemeinde Jameln verloren. Ein entsprechender Beschluss und die Feststellung der Ersatzperson wurden gefasst.

 

Der Rat der Gemeinde Jameln hat in seiner Sitzung am 09.11.2011 beschlossen, zwei gleichberechtigte Vertreterinnen bzw. Vertreter des Bürgermeisters zu wählen. Gewählt wurden Ratsherr Helmut Hinkelmann und Ratsherr Karsten Lühr. Herr Lühr kann aufgrund seines Sitzverlustes nicht mehr Vertreter des Bürgermeisters sein.

 

Nach § 81 Abs. 2 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) wählt der Rat bis zu drei Vertreterinnen oder Vertreter der Bürgermeisterin oder des Bürgermeisters. Mindestens eine Vertreterin oder einen Vertreter wählt der Rat in seiner ersten Sitzung.

Zwei weitere Stellvertreterinnen/Stellvertreter können auch zu einem späteren Zeitpunkt gewählt werden. Die Wahl einer weiteren Vertreterin oder eines weiteren Vertreters ist jedoch nicht zwingend vorgeschrieben.

 

Ratsherr Helmut Hinkelmann übt sein Amt als Vertreter des Bürgermeisters weiterhin aus.
Das gesetzliche Mindesterfordernis von einem Stellvertreter ist somit erfüllt.

 

Aus diesem Grund muss der Rat entscheiden, ob bis zum Ende der aktuellen Wahlperiode eine zweite Stellvertreterin oder ein zweiter Stellvertreter gewählt wird.

 

Entscheidet sich der Rat für die Wahl, richtet sich die Durchführung nach
den Bestimmungen des § 67 NKomVG.

 

 


Beschluss:

Der Rat der Gemeinde Jameln verzichtet auf die Wahl einer gleichberechtigten stellvertretenden Bürgermeisterin oder eines gleichberechtigten stellvertretenden Bürgermeisters.